Mehrweg bei Veranstaltungen

80 % Mehrweg bei Getränken ab 1.1.2019

​Im neuen Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz wurde erstmals ein verpflichtender Mehweganteil bei der Ausgabe von Getränken bei Veranstaltungen mit mehr als 600 Besuchern festgelegt.

Dabei hat der Gesetzgeber Differenzierungen je nach Besucheranzahl vorgenommen.

Begründete Abweichungen vom verpflichtenden Mehrweganteil aus sicherheitsrechtlichen Gründen sowie für Winter- und Großveranstaltungen sind möglich.

Stand: 2018-10-04