Tourismusverbände

Beratung und Übernahme von Serviceaufgaben für die Tourismusverbände sowie deren Aufsicht

Dies umfasst:

  • Service und Beratung der 81 Tourismusverbände in Form von Rechtsauskünften und Hilfestellungen
  • Aufsicht
    Evidenz von Protokollen, Haushalts- und Rechnungsunterlagen


Tourismusverbände

Tourismusverbände sind Zusammenschlüsse aller Unternehmer in einer Gemeinde, die je nach Umsatz bzw Tourismusinteresse ihrer Berufsgruppe jährliche Verbandsbeiträge entrichten. Die Beiträge, für deren Einhebung das Landesabgabenamt Salzburg zuständig ist, fließen nach Abzug einer Einhebungsvergütung zu 90 % an den örtlichen Verband und werden von diesem zur Aufgabenbesorgung verwendet. Weitere Einnahmequellen sind die Erträge der Orts- bzw Kurtaxe, sowie erwerbswirtschaftliche Unternehmen (zB Reisebüro) oder Beteiligungen an solchen.

In den Jahren 1985 bis 1987 wurde in den meisten Salzburger Gemeinden im Rahmen von so genannten "Urabstimmungen" der betroffenen Unternehmer Tourismusverbände gegründet - so insbesondere in allen Orten des Pinzgaus, Pongaus und Lungaus.

In der Regel besteht für jede Gemeinde ein eigener Tourismusverband, Fusionen von benachbarten Verbänden sind jedoch verschiedentlich erfolgt:

  • Lofer, Unken, Weißbach, St. Martin bei Lofer
    - Tourismusverband "Salzburger Saalachtal" 
  • Schwarzach, St. Veit, Goldegg
    - Tourismusverband „Salzburger Sonnenterrasse“
  • Großarl, Hüttschlag
    - Tourismusverband "Großarltal" 
  • Untertauern, Tweng
    - Tourismusverband "Obertauern" 
  • Bruck, Fusch
    - Tourismusverband "Bruck-Fusch" 
  • Mittersill, Hollersbach, Stuhlfelden
    - Tourismusverband "Mittersill-Hollersbach-Stuhlfelden" 
  • Wagrain, Kleinarl
    - Tourismusverband "Wagrain-Kleinarl"
  • Fuschl am See, Ebenau, Hof, Faistenau, Hintersee, Koppl
    - Tourismusverband "Fuschlseeregion
  • Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, Tamsweg und Weißpriach
    - Tourismusverband "Tourismus Lungau Salzburger Land"
  • St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Thomatal, Unternberg und Zederhaus
    - Tourismusverband "Salzburger Lungau Katschberg"
  • Dienten, Maria Alm, Mühlbach am Hochkönig
    - Tourismusverband "Hochkönig"

Die Salzburger Tourismusverbände - sortiert nach Gemeinden - mit Kontaktadressen als Download: Tourismusverbände im Land Salzburg (pdf)

Darüber hinaus beteiligen sich viele Verbände an überörtlichen Vereinen bzw Gesellschaften, die insbesondere zu Marketingzwecken gegründet wurden.


Die Organe eines Tourismusverbandes sind:

  • Die Vollversammlung (der alle örtlichen Unternehmer angehören)
  • Der Ausschuss (wird alle 5 Jahre von der Vollversammlung gewählt)
  • Der/die Vorsitzende (leitet den Verband nach innen und vertritt ihn nach außen)
  • Die Organe werden alle fünf Jahre neu gewählt. Zur Durchführung der Wahl hat die Landesregierung einen Leitfaden (pdf) aufgelegt.


Bei Bedarf kann auf Anforderung eine Software "Wahlprogramm für Tourismusverbände" zur Verfügung gestellt werden.

Größere Verbände verfügen zumeist über einen eigenen Geschäftsführer ("Tourismusdirektor"). Auch ihm kommt eine Außenvertretungsbefugnis (Zeichnungsberechtigung) zu. Tourismusverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie erledigen ihre Aufgaben in Autonomie, stehen jedoch unter Aufsicht der Landesregierung. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Tourismusverbände findet sich im Salzburger Tourismusgesetz 2003.'

Tourismusrelevante Landesgesetze