Wo:
Universitäts- und Landessportzentrum Salzburg-Rif, Hartmannweg 4-6, 5400 Hallein
Wann:
19. bis 23. August 2024 und 26. bis 30. August 2024, täglich von 8.45 bis 12.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt:
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren
Mitzubringen:
Turnschuhe, Sportbekleidung und Getränke
Teilnahmebeitrag: 6,- Euro pro Tag, zu bezahlen beim Übungsleiter
Punktekarte: 25,- Euro (berechtigt zu fünf Teilnahmen, die Karte ist übertragbar), erhältlich im kleinen Zelt vor der Tribüne.
Anmeldung und Treffpunkt:
Täglich an den Veranstaltungstagen ab 8.45 Uhr auf der Tribüne der Leichtathletik-Anlage.
Ohne Voranmeldung!
Gesundes Jausensackerl: 3,- Euro
Einnahmen zugunsten des Salzburger Nachwuchssportes, gesponsert von Chef Partie‘s Deck 12 und weiteren Partnern.
Die Aktion „Jugend zum Sport“ findet bei jeder Witterung statt. Die Betreuung der Kinder erfolgt durch staatlich geprüfte TrainerInnen, SportwissenschafterInnen und SpitzensportlerInnen.
Busanbindung über die Regionalbuslinie 175 oder die Stadtbuslinie 45. Für weitere Busverbindungen „Rif“ eingeben.
Sportarten:
- American Football – Flag/Tackle
- Badminton
- Basketball
- Behindertensport
- Capoeira
- Fechten (ab 8 Jahren)
- Frisbee Ultimate
- Fußball
- Handball
- Judo
- Karate
- Klettern (max. 30 TeilnehmerInnen)
- Leichtathletik
- Orientierungslauf
- Radsport/Biken (eigenes Fahrrad erforderlich)
- Rhönradturnen
- Rudern (Mindestgröße 140cm)
- Schwimmen - Voraussetzung: sehr gute Schwimmkenntnisse
- Showdance
- Skispringen (Skischuhe und Sturzhelm mitbringen)
- Sportschießen (ab 10 Jahren)
- Squash
- Taekwondo
- Tennis
- Tischtennis
- Trampolinspringen
- Triathlon - Voraussetzung: sehr gute Schwimmkenntnisse, eigenes Fahrrad erforderlich
- Turnen
- Volleyball/Beachvolleyball
- Wasserball - Voraussetzung: sehr gute Schwimmkenntnisse
Änderungen und Einschränkungen sind möglich!
Aus sportpädagogischen und sicherheitstechnischen Gründen kann es bei verschiedenen Sportarten aufgrund der hohen Teilnehmerzahl zu Einschränkung kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt werden und zu Marketingzwecken der Veranstaltung veröffentlicht werden können.
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