Katastrophenschutz in Salzburg

Führungsorganisation im Katastrophenfall im Land Salzburg


Bezirk/Gemeinde

  • Durch den §17(1) des Gesetzes vom 23.Oktober1974, über die Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen, LGBl.Nr.3/1975, i.d.g.F., (Katastrophenhilfegesetz, KHG), wird festgelegt, dass die Koordinierung des Katastropheneinsatzes in den politischen Bezirken durch einen Einsatzleiter wahrzunehmen ist.

  • Einsatzleiter ist der Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter. Neben der Koordination der Einsatzmaßnahmen und der Anordnung des Einsatzes des Katastrophenhilfsdienstes oder bestimmter Teile hievon obliegen dem Einsatzleiter die in diesem Gesetz bezeichneten besonderen Aufgaben.

  • Weiters kann der Einsatzleiter der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde Katastrophenbekämpfungsaufgaben dem jeweiligen Bürgermeister als örtlichen Einsatzleiter zuweisen.


Land

  • Oberster Entscheidungsträger ist die Salzburger Landesregierung (in jenen Katastrophenfällen, die auf der Basis der mittelbaren Bundesverwaltung bewältigt werden müssen, jedoch der Landeshauptmann). Behördlicher Einsatzleiter ist der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau. Diese können dem Bürgermeister, wenn dies erforderlich erscheint, bestimmte Teile des Katastrophenhilfsdienstes als örtlichem Einsatzleiter zuordnen. Im Falle einer bezirksübergreifenden Katastrophe oder eines übergeordneten Koordinierungsbedarfes kann der Landeshauptmann die Einsatzleitung an sich ziehen.


Beratende Gremien Bezirks-Katastrophenbeiräte bzw. Landes-Katastrophenbeirat:

  • Zur Koordination der Ressourcen und Maßnahmen im Katastrophenfall bzw. zur fachlichen Unterstützung der Einsatzleiter sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. der Landesregierung Koordinationsausschüsse (Beiräte) eingerichtet worden.

  • Grundlage dafür ist

  • Diese Gremien setzen sich in der Regel aus den Kommandanten der Einsatzorganisationen, den jeweiligen beamteten Katastrophenschutzreferenten, sonstigen leitenden Beamten bzw. den zuständigen politischen Entscheidungsträgern zusammen

  • Die Einberufung des Landes-Katastrophenbeirats erfolgt durch die Landesregierung bzw. der Landeshauptmann, die Einberufung der Bezirkskatatrophenbeiräte durch den Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau.


Behördlicher Einsatzstab:

  • Der dem Einsatzleiter beigegebene Einsatzstab gliedert sich in eine Führungs- und eine Fachgruppe. Einsatzleiter und Einsatzstab ergeben die Einsatzleitung.

  • Innerhalb der Führungsgruppe, die als Führungsinstrumentarium für alle denkbaren Katastrophen eingesetzt wird, sind die anstehenden Aufgaben auf einzelne Sachbereiche verteilt. Die jeweiligen Sachbearbeiter unterstützen den Einsatzleiter bei der Entscheidungsvorbereitung und Umsetzung seiner Entschlüsse in die praktische Ausführung (Führungsverfahren).

  • Die Fachgruppe hingegen stellt sich als reines Expertengremium dar, das sich aus den Mitgliedern des Landeskatastrophenbeirates, in den Bezirken den Bezirks-Katastrophenbeiräten sowie je nach der Art des Katastrophenereignisses aus fachlichen Beratern, Bediensteten der Fachabteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung bzw. der Bezirksverwaltungsbehörden und sonstigen Sachverständigen zusammensetzt.


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