Leitfaden Projektförderung

​Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Aktivitäten in der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung, die den Gesundheitszielen des Landes entsprechen.

Wer wird gefördert?

Vereine, Organisationen, Institutionen

Wie wird gefördert?

Durch Bereitstellung von Budgetmitteln des Landes werden Initiativen im Bereich Gesundheit unterstützt.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Der Zweck des Einsatzes der Landesmittel muss überwiegend im öffentlichen Interesse gelegen sein.
  • Es werden ausschließlich Projekte gefördert, das sind zeitlich beschränkte Vorhaben mit einem Anfangs- und einem Endzeitpunkt. Die Finanzierungszusage erfolgt jeweils für 1 Jahr.
  • Projekte werden einmalig finanziert.
  • Die Gesundheitsförderung bzw. die Gesundheitsberatung und/oder die Vorsorge müssen im Mittelpunkt des Projektes stehen.
  • Die gesundheitspolitischen Schwerpunkte für Salzburg, die für einen bestimmten Zeitraum definiert sind, werden berücksichtigt.
  • Der Inhalt des Projekts muss sich in den österreichischen Rahmen-Gesundheitszielen widerspiegeln.
  • Ziele, Maßnahmen und angeforderte Mittel müssen realistisch und miteinander kohärent sein.
  • Das Projekt muss folgende Qualitätskriterien berücksichtigen: Chancengleichheit, Empowerment, Settingansatz, Partizipation, Nachhaltigkeit, Vernetzung/Nutzung von Synergien
  • Ein innovativer Ansatz muss erkennbar sein.
  • Das Projekt muss einen Mehrwert erreichen (added value – Was würde passieren, wenn es nicht durchgeführt werden würde?).
  • Eine Evaluation muss im Rahmen der Förderung durchgeführt werden. Die Form und das Ausmaß werden gemeinsam mit dem Fördergeber festgelegt.
  • Forschungsprojekte müssen vor Beginn mit dem Fördergeber abgesprochen werden.
  • Mit der Bereitstellung dieser Förderung ist die Verpflichtung verbunden, bei Publikationen, Veranstaltungen etc. auf die Unterstützung durch Förderungsmittel des Landes Salzburg hinzuweisen.

Wie stellt man ein Förderungsansuchen?

Ab dem Jahr 2020 besteht die Möglichkeit, das Förderungsansuchen samt Beilagen in Form eines eGov-Formulares elektronisch einzubringen.

Der Antrag muss folgende Angaben und Informationen enthalten:

Für die medizinische und organisatorische Beurteilung:


Name des Projektes (Stichworte oder origineller Slogan)

Organisation, die das Projekt durchführt, mit der Angabe der Projektleiterin/des Projektleiters (Adresse, Tel. usw.)

Ziele (Zielsetzung des Projektes, Was soll damit erreicht werden?)

Ausgangslage (Rahmenbedingungen, Problemstellung, Bedürfnisabklärung)

Wirkungsfeld (Zielgruppe, Setting - Ort/soziales Umfeld)

Maßnahmen (Was tun Sie und wie planen Sie vorzugehen, um Ihr Ziel zu erreichen?).

Methoden und Ansätze (Beinhaltet das Projekt Stärkung und Förderung der persönlichen und sozialen Ressourcen?)

Management (Zeitplan, Projektschritte, Zwischenziele)

Welche Salzburger Gesundheitsziele werden durch Ihr Projekt unterstützt?

Kurze Beschreibung der allgemeinen Ziele (nicht nur auf den Gegenstand der Antragstellung bezogen)

Für die formale und finanzielle Beurteilung:


Allgemeine Daten:

  • Name, Adresse, Telefon-Nummer (gegebenenfalls Fax, E-Mail), Bankinstitut, Bankleitzahl und Kontonummer 

Unterlagen, die dem Antrag jährlich beizulegen sind:

  • Amtsbestätigung über die derzeit vertretungs- und zeichnungsbefugten Funktionäre, Vereinsstatuten bzw. Satzungen (zB Vereinsregisterauszug)
  • Vereine mit Sitz in der Stadt Salzburg müssen ebenfalls ein Ansuchen an den Magistrat der Stadt Salzburg richten und eine Ablichtung davon dem Ansuchen beilegen.

Höhe des beantragten Betrages

Finanzierungsplan:
    Ausgaben:

  • Personalkosten (einschließlich Zahl und zeitliches Ausmaß der Beschäftigungen)
  • Betriebskosten (Aufgliederung nach deren Art)
  • sonstige Ausgaben

    Einnahmen:
  • Mitfinanzierungen von dritter Seite
    Vom Förderungswerber ist schriftlich zu erklären, ob für das gegenständliche Projekt bei anderen öffentlichen Förderstellen - beispielsweise des Landes bzw. von anderen Gebietskörperschaften - Förderungen beantragt bzw. von diesen bereits zugesagt worden sind. Förderanträge und Förderzusagen, die Förderwerber nach Beantragung der Förderung gestellt bzw. erhalten haben, sind innerhalb von 4 Wochen nach Einlagen beim Förderwerber der Landessanitätsdirektion schriftlich zu melden. Eine fehlerhafte und unvollständige Meldung führt zum Förderausschluss.
  • Selbstkosten- und andere Beiträge
  • Erträge

Letztvorliegender Rechnungsabschluss

Jahresvoranschlag (bei Vereinen, Institutionen)

Ansprechpartnerin:
Edith Spielbüchler
Landessanitätsdirektion
Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8042 2032