Einreichung von Unterlagen

an die Ethikkommission

Hier finden sich nähere Informationen zu den unterschiedlichen Projektarten und einzureichenden Unterlagen. Sollten Zweifel bestehen, ob die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg für ein Projekt zuständig ist oder ob es vorlagepflichtig ist, kann eine Selbstabschätzung mit Hilfe der Informationen unter „Zuständigkeiten“ durchgeführt werden. Im Zweifelsfall kann eine Anfrage an ethikkommission@salzburg.gv.at gesendet werden. Die Zuständigkeit richtet sich allgemein nach der Herkunft der Studienteilnehmer, nach den Patientendaten und nach den Patientenproben.