Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

Interoperabilität der EU-Informationssysteme zur Grenzsicherung

Mit der EU-weiten Umfrage wendet sich die EU-Kommission insbesondere an Entscheidungsträger und an Behörden des Grenzschutzes, aber auch an Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Zentrum stehen Fragen zur Umsetzung und Durchsetzung von Rechts- und Sicherheitsstandards und Fragen zur Wahrung der Grundrechte. Hintergründe sind der anhaltende Druck auf die EU-Außengrenzen und neue Herausforderungen für die Gewährleistung der inneren Sicherheit der EU: Dazu zählen Maßnahmen für die Bekämpfung von Terrorismus, von Organisierter Kriminalität und von Cyberattacken. Der Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten bietet hier ein hohes Potenzial für einen deutlichen Zusatznutzen durch gemeinsames Handeln auf europäischer Ebene.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.

Einreichungen sind bis 19. Oktober 2017 möglich.


Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen

Um den Zugang zu elektronischen Beweismitteln in strafrechtlichen Ermittlungen zu verbessern, plant die EU-Kommission, den Spielraum für horizontale oder weitere sektorale Maßnahmen auf EU-Ebene unter sorgfältiger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen. Hintergrund der Konsultation sind bestehende Hindernisse beim Zugang zu elektronischen Beweismitteln, die strafrechtliche Ermittlungen erschweren, wobei die Beschaffung elektronischer Beweismittel jedoch häufig eine grenzüberschreitende Dimension hat. Die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten sind daher auf Verfahren der justiziellen Zusammenarbeit wie die Rechtshilfe oder – innerhalb der EU – die gegenseitige Anerkennung, auf die direkte Zusammenarbeit von Dienstleistungserbringern oder auf den Direktzugang angewiesen, um elektronische Daten zu erhalten. Diese drei unterschiedlichen Kanäle bringen ebenso unterschiedliche Probleme für die Ermittlungen mit sich, die dazu führen können, dass Fälle eingestellt werden oder erfolglos bleiben, so dass die Strafverfolgung letztlich an Wirkung verliert. Die nun laufende öffentliche Konsultation dient dazu, mögliche Vorgangsweisen für die Beseitigung solcher Hindernisse zu eruieren.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar und wendet sich an Ämter und Behörden, Angehörige der Rechtspflege, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaft und Wissenschaft sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Die Einreichfrist endet am 27. Oktober 2017.


Herabsetzung des Alters für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern im Visumverfahren

Die EU-weite Erhebung zur Notwendigkeit und Angemessenheit der Herabsetzung des Alters für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern soll insbesondere dazu dienen,
  • zu prüfen und zu analysieren, welche Anforderungen im Falle einer Herabsetzung des Alters für die Abnahme von Fingerabdrücken bei Kindern im Rahmen des VIS zu erfüllen wären;
  • zu analysieren, ob eine solche Maßnahme angemessen wäre, und insbesondere zu prüfen, ob für die Bewältigung dieser Probleme andere, weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifende Maßnahmen zur Verfügung stehen;
  • mögliche Optionen (einschließlich etwaiger nicht EU-weiter oder nicht legislativer Maßnahmen) für die Herabsetzung des Alters für die Abnahme von Fingerabdrücken zu analysieren und vorzuschlagen sowie deren Folgen abzuschätzen.
Die EU-Kommission hofft insbesondere auf Beiträge von Ämtern und Behörden, darunter auch Datenschutzbehörden und Kinderschutzbehörden, von Kinderbeauftragten, von Nichtregierungsorganisationen und von akademischen Einrichtungen sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Der Fragebogen steht auf Deutsch zur Verfügung.

Die Einreichfrist endet am 9. November 2017.

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