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Bis
15. November 2017 läuft die Bewerbungsfrist um den EU-Innovationspreis zugunsten von erfolgreichen und innovativen Unternehmerinnen.
Der erste Preis ist mit 100 000 Euro dotiert, der zweite mit 50 000 Euro und der dritte mit 30 000 Euro. Ein Sonderpreis in Höhe von 20 000 Euro ist für Nachwuchstalente vorgesehen.
Mit dem Preis sollen innovative Unternehmerinnen öffentlich ausgezeichnet werden, andere jetzige und künftige Unternehmerinnen sollen so ermutigt werden, diesen innovativen Vorreiterinnen zu folgen.
Zuletzt hat die EU 2017 Spitzenleistungen innovativer Unternehmerinnen ausgezeichnet, darunter waren die Zusammenführung von Wissenschaft und Kunst und das erste Tablet für blinde Nutzerinnen und Nutzer.
Die Namen der im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020 ausgezeichneten Unternehmerinnen werden von der EU-Kommission am 8. März 2018 veröffentlicht.
Der
Leitfaden für Antragstellerinnen enthält auch den Link zum Antragsformular.
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