„Fit für 55“

In großen Schritten Richtung Klimaneutralität

Am 14. Juli 2021 stellte die Europäische Kommission das Legislativpaket „Fit für 55“ vor, mit dessen Hilfe das Ziel erreicht werden soll, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens     55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dieses Paket umfasst ein breites Spektrum an Politikbereichen, die von erneuerbaren Energieträgern über Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, über die Energieeffizienz von Gebäuden bis hin zur Landnutzung, Energiebesteuerung, Lastenteilung und Emissionshandel reichen. Ein Großteil des Pakets wurde nun verabschiedet.

Die Mitgliedstaaten arbeiten dabei gemeinsam an einer Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung diverser EU-Rechtsvorschriften im Bereich des Klimaschutzes. Dadurch soll ein Rahmen für einen fairen und sozialen Übergang, der einerseits die europäische Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt und andererseits die Vorreiterrolle der EU im Kampf gegen den Klimawandel untermauert, geschaffen werden. Dazu verfolgt die Europäische Union eine Vielzahl an praktischen Maßnahmen. Geplant sind unter anderem: die Überarbeitung des Emissionshandelssystems, verpflichtende Emissionsreduktionsziele für die Mitgliedstaaten, die Besteuerung fossiler Energiequellen bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energie, strengere CO2-Emissionsnormen für PKW sowie der Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Mehrere Legislativvorschläge aus dem „Fit für 55“-Paket wurden im März und April 2023 vom Europäischen Parlament und Rat angenommen. Die Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Verfahrens. Die Rechtsakte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und können dann in Kraft treten.

Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge

Durch diese neue Vorschrift sollen die Emissionen aus dem Straßenverkehr, der den höchsten Anteil an verkehrsbedingten Emissionen aufweist, deutlich verringert werden. Außerdem sollen auf diesem Weg der Automobilindustrie Impulse für die Umstellung auf eine emissionsfreie Mobilität gegeben werden.

Folgende Ziele werden dabei festgelegt: eine Minderung der CO₂-Emissionen um 55 % für neue Personenkraftwagen bzw. 50 % für leichte Nutzfahrzeuge im Zeitraum 2030 bis 2034 gegenüber den Werten von 2021; eine Minderung um 100 % ab 2035. Ab 2035 werden somit nur noch CO2-neutrale Neuwagen zugelassen.

Dies geschieht unter anderem durch einen Anreizmechanismus, unter welchem Automobilhersteller profitieren, wenn sie gewisse Referenzwerte für den Absatz emissionsfreier bzw. emissionsarmer Fahrzeuge bis 2030 erfüllen. Zusätzlich enthält die Verordnung weitere Bestimmungen zur schrittweisen Herabsetzung von Emissionsobergrenzen sowie eine Bewertung der CO2-Emissionen von PKWs und Nutzfahrzeugen während des gesamten Lebenszyklus.

Erweiterung des Angebots an Ladestationen für alternative Kraftstoffe

Rat und Parlament haben sich am 28. März 2023 auf neue Regelungen zur Erweiterung des Angebots an Lademöglichkeiten für alternative Kraftstoffe geeinigt.

Diese neuen Regelungen umfassen in erster Linie nationale Mindestvorgaben für die Abdeckung mit Ladestationen. So sollen sich bis 2026 entlang der EU-Hauptverkehrsrouten (TEN-T-Netzwerk) künftig mind. alle 60 km Stationen mit 400 kW Output befinden (bis 2028: 600 kW). Für LKWs und Busse sollen bis 2028 mind. alle 120 km Ladestationen mit 1400-2800 kW zur Verfügung stehen, sowie darüber hinaus bis 2031 mind. alle 200 km Wasserstoff-Ladestationen.

Zudem soll der Ladevorgang durch eine klare und nachvollziehbare Preisauszeichnung sowie kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten vereinfacht werden.

Die vorläufige Einigung muss noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Parlaments gebilligt werden, bevor das Parlament und der Rat als Ganzes zustimmen.

Das Paket Fit for 55 im Überblick:

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