Online-Handel soll sicherer werden

Neue EU-Leitlinien für besseren Konsumentenschutz gegenüber Anbietern im Internet

Aktuellen Erhebungen zufolge kauft jeder Zweite in der EU (55 % der Europäer) im Internet ein. Dieser Online-Handel soll künftig mit neuen Leitlinien im Bereich Non-Food-Produkte (d.h. Lebensmittel werden nicht erfasst) sicherer werden. Dafür hat die Europäische Kommission am 28. Juli 2017 Leitlinien für die gemeinsame Marktüberwachung von Produkten, die online verkauft werden vorgelegt. Wobei bereits jetzt generell gilt, dass
  • jedes Produkt, das online verkauft wird, den EU-Produktvorschriften entsprechen muss, auch wenn es außerhalb der EU hergestellt wurde;
  • die Online-Märkte der Aufforderung der Behörden nachkommen müssen, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen;
  • alle Akteure in der Lieferkette in ihrer Verantwortung angesprochen werden.
Ziel der Bekanntmachung der, rein rechtlich nicht bindenden, Leitlinien ist es, die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung des EU-Rechts zur Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Non-Food-Erzeugnissen (d. h. von Produkten, die keine Lebensmittel sind) zu unterstützen. Von den Leitlinien erfasst werden so genannte „materielle" Waren. Nicht berücksichtigt werden damit z.B. separat erworbene (nicht integrierte) Software und Anwendungen.

Die Bekanntmachung betrifft die Anwendung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Beiden EU-Rechtsakten kommt eine zentrale Rolle für die Marktüberwachung, Produktsicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit von Produkten im Online-Handel zu. Weiters werden in der Bekanntmachung bewährte Verfahren für die Marktüberwachung von online verkauften Produkten und für die Kommunikation mit Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten festgelegt.

Die auf 19 Seiten dargestellten Leitlinien können hier direkt aufgerufen werden:

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