Inhalt
jedes Produkt, das online verkauft wird, den EU-Produktvorschriften entsprechen muss, auch wenn es außerhalb der EU hergestellt wurde;
die Online-Märkte der Aufforderung der Behörden nachkommen müssen, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen;
alle Akteure in der Lieferkette in ihrer Verantwortung angesprochen werden.
Ziel der Bekanntmachung der, rein rechtlich nicht bindenden, Leitlinien ist es, die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung des EU-Rechts zur Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit von Non-Food-Erzeugnissen (d. h. von Produkten, die keine Lebensmittel sind) zu unterstützen. Von den Leitlinien erfasst werden so genannte „materielle" Waren. Nicht berücksichtigt werden damit z.B. separat erworbene (nicht integrierte) Software und Anwendungen.
Die Bekanntmachung betrifft die Anwendung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (
2001/95/EG) und der
Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Beiden EU-Rechtsakten kommt eine zentrale Rolle für die Marktüberwachung, Produktsicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit von Produkten im Online-Handel zu. Weiters werden in der Bekanntmachung bewährte Verfahren für die Marktüberwachung von online verkauften Produkten und für die Kommunikation mit Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten festgelegt.
Die auf 19 Seiten dargestellten Leitlinien können hier direkt aufgerufen werden:
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