EU-Förderung für Obst, Milch und Gemüse in Schulen und Kindergärten

Förderungen können demnächst bei der AMA beantragt werden

Pünktlich zum neuen Schuljahr läuft EU-weit erneut das EU-Programm für Schulobst, Schulgemüse und Schulmilchprogramm an. Das EU-Programm, das erstmals mit dem Schuljahr 2009/2010 eingeführt wurde, fördert die Verteilung von Obst, Gemüse und Milch für ein gesünderes Essverhalten bei Kindern in Kindergärten (keine Horte) sowie Primar- und Sekundarschulen. Begleitend werden zudem Verkostungen in der Schule, Exkursionen in landwirtschaftliche Betriebe und die Erstellung von Unterrichtsmaterialien finanziell unterstützt.

Am Beginn des Schuljahres sind Anträge auf Zuteilung eines maximalen Beihilfebetrages für das gesamte Schuljahr zu stellen. Jedem/Jeder Beihilfeempfänger/in wird, basierend auf möglichst realistischen Angaben, ein fixer maximaler Beihilfebetrag zugeteilt, mit dem er/sie im betreffenden Schuljahr rechnen kann. Damit soll für die Beihilfeempfänger eine bessere Planbarkeit ihrer Schulproduktlieferungen gegeben werden. Für die Zuteilung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel gibt es pro Schuljahr vier Einreichzeiträume für die im betreffenden gesamten Schuljahr benötigten Beträge.

Der erste Einreichzeitraum im neuen Schuljahr beginnt voraussichtlich am 15. September 2017. Da die Programme für Schulobst und Schulmilch kürzlich zusammengelegt wurden, sind ein paar Anpassungen im Regelwerk notwendig, die demnächst auf den Seiten der AMA aktuell aufgerufen werden können.

Alle 28 EU-Mitgliedstaaten nehmen an dem Programm teil. Für das Schuljahr 2017/2018 erhält Österreich EU-Förderungen für Schulobst und –gemüse im Wert von 2,9 Mio. Euro sowie Schulmilch im Wert von knapp 1,3 Mio. Euro.

Weiterführende Informationen:

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