EU-Sonderhilfe bei Naturkatastrophen kann schneller ausgezahlt werden

Änderung der EU-Verordnung greift rückwirkend ab 1. Jänner 2014

Ende Juli 2017 wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Vorschriften für die gemeinsamen Regelungen bezüglich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) dahingehend geändert, dass die Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung von Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen beschleunigt werden kann. Der EU-Gesetzesänderungsakt (Verordnung (EU) Nr. 1199/2017) wurde am 7. Juli 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der direkt wirkende EU-Rechtsakt tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft und ist somit seit 27. Juli 2017 rechtskräftig.

Hintergrund der EU-Gesetzesnovelle ist die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung für Vorhaben im Rahmen der gesonderten Prioritätsachse für Naturkatastrophen, mit denen die allgemeinen Vorschriften über den Beginn der Förderfähigkeit für mit der Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen verbunden Ausgaben ergänzt werden. Damit wird sichergestellt, dass die durch die Behörden der Mitgliedstaaten unmittelbar nach einer Katastrophe ergriffenen Maßnahmen kofinanziert werden können, und zwar auch vor einer - dafür bisher notwendigen - Änderung des Durchführungsrahmens (operationellen Programms) für die getroffenen Maßnahmen.

Damit können EU-Mitgliedstaaten, die künftig von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, von nun an einen speziellen Fonds für Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen in Anspruch nehmen, der die Kosten des Wiederaufbaus zu 95 % abdeckt. Auslöser für die Anpassung der Einsatzmöglichkeiten des Kohäsionsfonds waren die vier Erdbeben in Italien 2016.

Ab sofort können alle Mitgliedstaaten, die von Erdbeben, Überschwemmungen, Dürren oder Waldbränden getroffen werden, diese Sondermittel beantragen, und zwar auch rückwirkend zum 1. Jänner 2014.

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