Der Name „Fit for 55“ ist Programm und bezieht sich auf das Klimaziel für die EU, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gesenkt werden sollen. Als Vergleichsgrundlage werden die Emissionswerte aus dem Jahr 1990 hinzugezogen.
Emissionshandel für neue Sektoren und strengere Auflagen im Rahmen des bestehenden Emissionshandelssystems der EU;
verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien;
mehr Energieeffizienz;
schnellere Einführung emissionsarmer Verkehrsträger und einer entsprechenden Infrastruktur, u.a. für alternative Kraftstoffe;
Angleichung der Steuerpolitik an die Ziele des europäischen Grünen Deals;
Maßnahmen zur Prävention der Verlagerung von CO2-Emissionen;
Instrumente zur Erhaltung und Vergrößerung der natürlichen CO2-Senken.
Ein weiterer
Vorschlag der Kommission ist, die
kostenlosen Emissionszertifikate für den Luftverkehr schrittweise abzuschaffen und mit dem internationalen System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) gleichzuziehen und Schifffahrtsemmissionen erstmals in das EU-EHS einzubeziehen. Um die fehlenden Emissionsreduktionen im Straßenverkehr und im Gebäudesektor anzugehen, wird ein separates neues Emissionshandelssystem für die Treib- bzw. Brennstoffversorgung in diesen Sektoren eingeführt.
Die Kommission schlägt weiters vor, den
Innovationsfonds und den Modernisierungsfonds aufzustocken.
In der
Lastenteilungsverordnung werden den Mitgliedstaaten strengere Emissionssenkungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen. Dabei soll den unterschiedlichen Ausgangssituationen und Kapazitäten in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden und das jeweilige Pro-Kopf-BIP zugrunde gelegt sowie Anpassungen aus Gründen der Kosteneffizienz vorgenommen werden.
Die Kosten des „Fit for 55“-Pakets zur Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel sollen gerecht verteilt werden, da Privathaushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende unter stärkeren finanziellen Druck geraten könnten. Mit der CO2-Bepreisung werden wiederum Einnahmen erzielt, die in Innovation, Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze refinanziert werden sollen.
Künftig sollen die EU-Mitgliedstaaten mithilfe eines
Klima-Sozialfonds, der aus dem EU-Haushalt finanziert werden soll, Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, die sie Bürgerinnen und Bürgern für Investitionen in Energieeffizienz, neue Heiz-und Kühlsysteme und saubere Mobilität zu Verfügung stellen können.
Die EU-Kommission möchte mit dem „Fit for 55“-Paket die zentralen Herausforderungen des „grünen“ Wandels angehen und durch ihre vorgeschlagenen Maßnahmen Vorteile und Chancen nutzen. Der geringere Energieverbrauch soll so EU-weit zu einem gesünderen Leben, neuen Arbeitsplätzen und Technologien, geringeren Kosten sowie einer nachhaltigeren Zukunft für künftige Generationen beitragen.
EU-Leitlinien informieren über künftige Klimaverträglichkeitsprüfung für Infrastrukturvorhaben
Die Umsetzung des Pakets „Fit for 55“ wirkt sich u.a. auch auf die Schwerpunktsetzungen für EU-Förderungen im Bereich Verkehr und Infrastruktur aus.
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission am 29. Juli 2021 Neue EU-Leitlinien für Klimaverträglichkeit von Infrastrukturprojekten vorgelegt. Die Leitlinien sollen zuständige Stellen z.B. bei der Beantragung von EU-Förderungen unterstützen.
Wie im Zuge des
CEF-Infoday zu Verkehr am 27. September 2021 von der Kommission dargelegt wurde, tragen die Leitlinien für die derzeit laufende Antragsrunde
CEF-Verkehr 2021 noch den Charakter einer unverbindlichen Empfehlung. Ab 2022 seien sie darin enthaltenen Vorgaben Pflichtlektüre für die Beantragung von EU-Förderungen für klimarelevante Vorhaben.
Den
Leitlinien zufolge soll der Klimaschutz bei künftigen Investitionen und Infrastrukturprojekten – von Gebäuden und Netzinfrastrukturen bis hin zu baulichen Systemen und Vermögenswerten – durchgängig berücksichtigt werden. Insbesondere bei Infrastrukturen mit einer Lebensdauer bis nach 2050 sollten der Betrieb, die Instandhaltung und die endgültige Stilllegung auf klimaneutrale Weise erfolgen, was auch Recycling oder Umnutzung von Werkstoffen beinhalten kann.
Die Klimaresilienz neuer Projekte sollte durch eine Bewertung der Klimarisiken und entsprechende Anpassungsmaßnahmen sichergestellt werden.
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