Zugang zu EU-Förderungen wird verbessert

Erleichterungen für Projektfinanzierungen angekündigt

Expertengruppe: Der derzeitige Rechtsrahmen ist zwar gut strukturiert muss aber „entrümpelt“ werden

Am 11. Juli 2017 hat die Gruppe unabhängiger Experten für Kohäsionspolitik in Brüssel einen Bericht vorgelegt, der Wege zur Vereinfachung des Rechtsrahmens für die Gewährung von EU-Mitteln ab 2020 aufzeigt. Nach Auffassung der Expertengruppe ist der derzeitige Rechtsrahmen zwar gut strukturiert, müsse aber „entrümpelt" werden.

Die geteilte Mittelverwaltung, bei der EU-Kommission und Behörden daheim zusammenarbeiten, sollte beibehalten werden: Sie schaffe gegenseitiges Vertrauen und sorge dafür, dass alle Beteiligten die im Bereich Wachstum und Arbeitsplätze verfolgten Ziele mittragen. Am einfachsten seien Rechtsvorschriften jedoch dann handzuhaben, wenn es wenige davon gebe. Deshalb haben die Experten konkrete Vorschläge zur Verschlankung des Regelwerks für die EU-Fonds vorgelegt, wo Regelungen ganz abgeschafft bzw. wo Regelungen radikal vereinfacht werden könnten.

In Bezug auf staatliche Beihilfen, öffentliche Aufträge und Methoden der Kostenerstattung empfiehlt der Bericht, die Rechtsvorschriften für die verschiedenen EU-Fonds und EU-Finanzierungsinstrumente zu harmonisieren. Hier gebe es ein gutes Potenzial für Synergieeffekte. Weiters sollten Antragsteller in die Lage versetzt werden, für dasselbe Projekt EU-Mittel aus unterschiedlichen Quellen zu beantragen.

Pressekonferenz am 11. Juli 2017 mit EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger © Europäische Union
In der Pressekonferenz am 11. Juli 2017 begrüßte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger die Empfehlungen der Expertengruppe: Man werde für eine Flexibilisierung der EU-Haushaltsmittel eine Einigung im Rat, der das EU-Forum der Vertreter der Mitgliedstaaten ist, anstreben. Das erlaube den drei Gesetzgebungsorganen für den EU-Haushalt - Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission – bereits bei der Erstellung der nächsten EU-Jahreshaushalte für 2018, 2019 und 2020 besser auf den Mittelbedarf für aktuell aufkeimende und wichtige neue Aufgabenbereiche der EU zu reagieren. Betroffen sind gemeinsam vereinbarte Aufgaben, wie der gemeinsame Schutz der EU-Außengrenzen, die Steuerung von Migration oder auch Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU. Ermöglicht wird die Mittelausstattung dieser nach 2014 hinzugekommenen Aufgabenbereiche für die EU dadurch, dass Umschichtungen von einem Haushaltsjahr in ein anderes und von einem Ausgabenbereich in einen anderen erleichtert werden. EU-Haushaltskommissar Oettinger hob hervor, dass man den EU-Haushalt so dann auch näher an den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger ausrichten könne.

Für die nächste EU-Programmperiode, die am 1. Jänner 2021 beginnen wird, sollen die Vorschläge der Expertengruppe noch stärker berücksichtigt werden. Angestrebt wird dafür u.a. eine umfassende Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften für die EU-Fonds, angefangen bei den Vorschriften für die Antragstellung, über die Abwicklung bewilligter EU-Vorhaben bis hin zur Ausgabenkontrolle nach Projektabschluss. Dabei soll die notwendige Kontrolle im Sinne der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch zum Nachteil des EU-Haushalts sichergestellt werden.

Für die Bekämpfung von Betrugsfällen zum Nachteil des EU-Haushalts hatten zuvor 20 EU-Mitgliedstaaten am 8. Juni 2017 die Einrichtung einer gemeinsamen Europäischen Staatsanwaltschaft vereinbart. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird im Rahmen einer so gennannten „verstärkten Zusammenarbeit" von 20 der 28 EU-Mitgliedstaaten (darunter Österreich) eingerichtet. Sie wird in Fällen von Betrugs- oder Korruptionsverdacht zum Nachteil des EU-Haushaltes tätig und dafür von den kooperierenden Mitgliedstaaten ausdrücklich mit Strafverfolgungsbefugnissen ausgestattet.

Die Kombinierbarkeit unterschiedlicher EU-Finanzierungsinstrumente soll auf Empfehlung der Experten hin ebenfalls genau geprüft werden: Insbesondere sollen die Fördervoraussetzungen der unterschiedlichen EU-Programme auf notwendige Harmonisierungen zugunsten der gegenseitigen Vereinbarkeit für kombinierte Förderanträge geprüft werden. Bei der Kombination unterschiedlicher EU-Förderquellen sieht EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger daher auch einen Schwerpunkt für den nächsten Haushaltsrahmen der EU (ab 2021).

Die Expertengruppe wird die EU-Haushaltsverfahren in den kommenden drei Jahren weiter begleiten, bis der neue EU-Haushaltsrahmen, der ab 1. Jänner 2021 gelten wird, beschlossen werden kann.

Weiterführende Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1921_de.htm
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