Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

EU-Zuwanderungsregelungen für Drittstaatsangehörige, die Positionen in Wirtschaft und  Wissenschaft wahrnehmen

Am 19. Juni 2017 hat die Europäische Kommission eine EU-weite Umfrage lanciert, mit der sie die derzeitigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die legale Migration von Nicht-EU-Bürgerm prüft. Die insgesamt 8 EU-Richtlinien (2003/86/EG, 2003/109/EG, 2004/114/EG, 2005/71/EG, 2009/50/EG, 2011/98/EU, 2014/36/EU, 2014/66/EU) regeln u.a. den Aufenthalt von Saisonkräften, unternehmensinterne Transfers und den Aufenthalt von wissenschaftlichem Personal und Studierenden in der EU.
Die Kommission hofft auf Beiträge und Rückmeldungen von Ämtern und Behörden, Arbeitgebern und Unternehmen (in und außerhalb der EU), Nicht-EU-Bürgern, die in die EU zugewandert sind bzw. die diesen Schritt erwägen, sowie von Nichtregierungsorganisationen und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar. Einreichungen sind bis 18. September 2017 möglich.

Welche Handlungsoptionen sehen Sie für die Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission in einer EU-weiten Konsultation an alle in Frage kommenden Stakeholder sowie an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Hintergrund der am 26. Juni 2017 gestarteten EU-weiten Umfrage ist die umwelt- und gesundheitsschädliche Wirkung von Mikroplastik-Partikeln. Die EU-Kommission will nun ein Meinungsbild zur Machbarkeit unterschiedlicher Handlungsoptionen erheben. Mikroplastikteilchen entstehen einerseits beim Zerfall von Kunststoffprodukten und werden andererseits im Herstellungsprozess verschiedener Produkttypen als Komponente mitgenutzt. Die EU-Kommission hofft auf eine breite Beteiligung an der Konsultation, mit der Handlungsoptionen für eine mögliche gemeinsame Vorgangsweise der EU-Mitgliedstaaten zur Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik eruiert werden sollen. Der Fragebogen ist derzeit nur auf Englisch verfügbar, Antworten können jedoch auf Deutsch eingereicht werden. Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis 16. Oktober 2017 möglich.


Öffentliche Konsultation zu EU-Rechtsvorschriften für Blut, Gewebe und Zellen

Mit der EU-weiten Umfrage möchte die EU-Kommission prüfen, inwieweit die EU-Richtlinien zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Blut (2002) und zur Festlegung von Normen für menschliche Gewebe und Zellen (2004) noch zeitgemäß sind bzw. novelliert werden müssten. Dafür hofft die EU-Kommission insbesondere auf Rückmeldungen von Ämtern und Behörden, Gesundheitseinrichtungen, Blutspendeorganisationen, Unternehmen der Gesundheitsbranche, einschlägigen Interessenverbänden, von Organ- und Blutspenderinnen und –spendern, von Patientinnen und Patienten, die entsprechende Behandlungen erfahren haben, sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Der Fragebogen für die breite Öffentlichkeit ist auf Deutsch verfügbar. Der Fragebogen für Experten ist auf Englisch verfasst, Antworten können jedoch auf Deutsch eingereicht werden. Eine Teilnahme an der EU-weiten Erhebung ist bis 21. August 2017 möglich. Antworten, Kritik und Anregungen will die EU-Kommission für ihren Bericht über den Novellierungsbedarf der beiden Richtlinien berücksichtigen. Der Abschlussbericht wird für Ende 2018 erwartet.

Europa Spezial Nr. 3 vom 5. Juli 2017 - Impressum - Europa Spezial und EU-Flash abonnieren - Europa-Seiten des Landes