Gebäudeenergieeffizienz: Rat einigt sich auf gemeinsamen Standpunkt

Gesetzgeberverhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament können beginnen


Die EU-Kommission hatte ihren Novellierungsvorschlag am 30. November 2016 als Teil des Pakets "Saubere Energie" vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert und die Gebäuderenovierung unterstützt werden, um das langfristige Ziel eines europäischen Gebäudebestands mit geringen CO2-Emissionen zu verwirklichen. In dem Vorschlag der Kommission ist die Festlegung von langfristigen Renovierungsstrategien durch die Mitgliedstaaten vorgesehen; außerdem sollen die Bereiche Energieeffizienzmaßnahmen und Finanzierung enger miteinander verknüpft werden; die damit verbundenen Systeme für die Dokumentation der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und für die entsprechenden statistischen Daten sollen verbessert werden. Schließlich schlägt die EU-Kommission vor, dass sich die Mitgliedstaaten zur Einrichtung langfristiger Renovierungsstrategien verpflichten, um so dem Problem der Energiearmut zu begegnen.

Am 26. Juni 2017 haben sich die im Rat versammelten Delegationen der Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den Kommissionsvorschlag „im Allgemeinen" zu unterstützen. Für die nun notwendig werdenden Verhandlungen über den EU-Gesetzesvorschlag mit dem Europäischen Parlament unterbreitet der Rat mehrere Änderungsvorschläge, insbesondere:
  • die Bestimmungen über den Inhalt der langfristigen Strategien für die Renovierung und die Finanzierung zu verbessern und zu präzisieren;
  • die Anzahl der Ladepunkte auf mindestens einen in Nichtwohngebäuden herabzusetzen. Was die Vorverkabelung anbelangt, muss in Nichtwohngebäuden lediglich bei jedem dritten Stellplatz eine Vorverkabelung für elektrische Ladepunkte vorgenommen werden, wohingegen bei Wohngebäuden eine allgemeine Pflicht zur Vorverkabelung besteht. Zudem wurden im Text weitere Bedingungen für die Anwendung dieser Verpflichtungen aufgenommen;
  • das künftige System für den Intelligenzindikator auf freiwillige Basis zu stellen und es konkreter zu gestalten;
  • einen einzigen Grenzwert von 70 kW für die Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen festzulegen und erneut Alternativen zu den Inspektionen einzuführen;
  • den Abzug der standortfern erzeugten erneuerbaren Energie bei der Berechnung der Nettoprimärenergie des Gebäudes zu streichen und nur von den Mitgliedstaaten festgelegte Primärenergiefaktoren zuzulassen, um standortferne erneuerbare Energie zu berücksichtigen.
Die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes im Rat erlaubt es nun, die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Gesetzesvorschlag in den kommenden 6 Monaten zügig voranzubringen.

Aktueller Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens: 

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