Neuerungen für die Bio-Landwirtschaft sowie für Obst- und Gemüseerzeuger

Neue Regeln für die Erzeugung und Kennzeichnung von Lebensmitteln aus biologischer Landwirtschaft

Am 28. Juni 2017 haben sich die Verhandlungsführer des direkt gewählten Europäischen Parlaments und der im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten erfolgreich auf einen EU-weiten gesetzlichen Rahmen für die biologische Landwirtschaft geeinigt. Das meldet die Europäische Kommission. Die Verhandlungen über die gemeinsamen EU-Vorschriften für die Bio-Landwirtschaft wurden 2014 aufgenommen. Die Einigung von Rat und EP ermöglicht es nun, die noch vorhandenen Hürden für eine nachhaltige Entwicklung der Bio-Agrarwirtschaft in der EU zu beseitigen, die Wettbewerbsbedingungen am EU-Binnenmarkt fair auszugestalten und den Konsumentenschutz zu verbessern. Der Vorschlag zur Regelung der ökologischen/biologischen Produktion und die Kennzeichnung von Produkten der Bio-Landwirtschaft am EU-Binnenmarkt und der dazu gehörende vorgeschlagene Anhang müssen nun noch formal durch den zuständigen Ausschuss im EU-Parlament bestätigt werden.

Aktueller Stand des EU-Gesetzgebungsverfahrens:

Legislative Beobachtungsstelle des Europäischen Parlaments © Europäische Union


EU-Regeln für Obst- und Gemüseerzeuger werden vereinfacht

Bereits im März 2017 hatte die Europäische Kommission zudem vorgeschlagen die Vorschriften für Obst- und Gemüseerzeuger am EU-Binnenmarkt zu vereinfachen. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
  • Mehr Unterstützung für den Obst- und Gemüsesektor bei Marktrücknahmen, wenn Erzeugnisse aufgrund unvorhergesehener Marktentwicklungen vom Markt genommen werden müssen.
  • Steigerung der Attraktivität von Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor für Erzeuger, die derzeit keine Mitglieder sind.
  • Einfachere und klarere Vorschriften für länderübergreifende Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen.



EU-Hilfe für Obsterzeuger wird verlängert

Am 1. Juli 2017 wurden die bestehenden Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von verderblichem Obst, das vom Einfuhrverbot der russischen Behörden betroffen ist, um ein weiteres Jahr bis Ende Juni 2018 verlängert. Die Maßnahmen wurden von der Kommission nach Verhängung des russischen Einfuhrverbots im August 2014 eingeführt. Die nunmehr verlängerte Regelung, in deren Rahmen bis zu 70 Mio. EUR für die Obsterzeuger in der EU zur Verfügung stehen, stellt ein Sicherheitsnetz für jene Erzeuger dar, die infolge des Einfuhrverbots möglicherweise keine Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeugnisse finden. Im Rahmen der Regelung werden den europäischen Obstbauern, die ihre Ware an Einrichtungen wie Wohltätigkeitsorganisationen oder Schulen abgeben oder anderweitig verwenden, d. h. verfüttern, kompostieren oder weiterverarbeiten, Ausgleichsleistungen gewährt. Für Österreich wird eine Menge von 510 t Äpfel und Birnen unterstützt.

Europa Spezial Nr. 3 vom 5. Juli 2017 - Impressum - Europa Spezial und EU-Flash abonnieren - Europa-Seiten des Landes ​ ​