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Aktuelle EU-Konsultationen

​Öffentliche Konsultation zur Förderung der Jugendbeschäftigung


Vom 24. Mai bis 16. August 2019 wird die ESF-Förderung für Projekte zugunsten der Jugendbeschäftigung evaluiert.

Die Europäische Kommission lädt EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dazu ein, ihre Meinung zu den Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und des Europäischen Sozialfonds bis zum 16. August 2019 abzugeben. Die EU-weiten Bestrebungen zielten darauf ab, die Arbeits- und Ausbildungsangebote für junge Menschen zu verbessern und ihnen vermehrt Unterstützung zukommen zu lassen. Der Fokus der vom Europäischen Rat beschlossenen Beschäftigungsinitiative für junge Menschen lag auf Regionen mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit und auf jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder berufstätig sind noch eine schulische bzw. berufliche Ausbildung absolvieren.

Die mittels eines Fragebogens erhobenen Informationen sollen dazu dienen, herauszufinden und zu evaluieren, was im Zeitraum 2014-2019 erreicht wurde und welche Unterstützungsmaßnahmen zukünftig gestärkt werden sollen. Des Weiteren soll ermittelt werden, ob junge, unterstützungsbedürftige Menschen effizient erreicht wurden und ob sie mit dem ihnen zuteilgewordenen Angebot zufrieden waren. Ziel ist es folglich, aus den vergangenen Bemühungen zu lernen und Schlüsse für zukünftige Initiativen zu ziehen.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.
Rückmeldungen können bis 16. August 2019 eingereicht werden.


Sind die EU-Konsumentenschutzvorschriften für das Online-Banking noch Up-to-date?


Der „Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“ erfasst alle elektronischen Vermarktungsformen von Verbraucherkrediten, Hypotheken, Zahlungskonten, Zahlungsdiensten, Versicherungsprodukten sowie Anlageprodukten. In den dazu seit 2002 geltenden EU-Vorschriften wird u.a. geregelt, welche Art von Informationen Konsumentinnen und Konsumenten über ein Finanzprodukt von Dienstleistern erhalten sollen. Geregelt werden so auch die Rechtsvorschriften für den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor unlauteren Geschäftspraktiken und missbräuchlichen Vertragsklauseln sowie der Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr, für Datenschutz und für die Privatsphäre im Internet. Die seit 2002 geltenden Vorschriften werden nun einer Bewertung im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit, u.a. angesichts technischer Neuerungen der im elektronischen Geschäftsverkehr verfügbaren technischen Anwendungen, unterzogen.

Mit ihrer EU-weiten Umfrage wendet sich die Kommission an Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, darunter insbesondere Konsumentenschutzverbände, Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen, Ämter und Behörden, Sozialpartner und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Die im Zuge der Konsultation eingereichten Beiträge fließen in die Überprüfung der derzeit geltenden Richtlinie 2002/65/EG auf ihren Novellierungsbedarf ein.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.
Beiträge können bis 2. Juli 2019 eingereicht werden.
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