Mit 15. Juni 2017 gilt: Ende für Roaminggebühren

Für Reisende in Europa entfallen die meisten Auslandsaufschläge

​Seit dem 15. Juni 2017 werden in Europa im Prinzip keine Roaminggebühren mehr erhoben. Die endgültige Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat war heuer im Februar erzielt worden. Als schwierig hatte sich die gemeinsame Regelung der Roamingvorleistungsmärkte erwiesen. Die EU-Organe einigten sich schließlich über die Regulierung der Preise, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden beim Roaming andere Netze in der EU benutzen.

Damit bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten auf ihren Reisen in der EU für Anrufe, für verschickte SMS-Nachrichten und für das Surfen im Internet mit Mobilgeräten nun im Prinzip dieselben Preise wie zuhause. Erzielt wurde eine Einigung, die das Roaming zu Inlandspreisen für die Menschen annehmbar und für die Unternehmen tragfähig macht. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass entstehende Kosten gedeckt werden können und dass der Wettbewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt.

Auf folgende EU-weit geltende Obergrenzen hat man sich geeinigt:

- 3,2 Cent pro Minute für Anrufe ab 15. Juni 2017,

- 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,

- weiters ist eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr vorgesehen. Diese wird über 5 Jahre wie folgt gestaffelt: von 7,7 EUR pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Jänner 2018), dann auf 4,5 EUR pro GB (ab 1. Jänner 2019), 3,5 EUR pro GB (ab 1. Jänner 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Jänner 2021) und schließlich 2,5 EUR pro GB (ab 1. Jänner 2022).

Weiterführende Informationen:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/policies/roaming

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