Filme und Fernsehen online im Ausland schauen

Europäische Kommission begrüßt gemeinsame Position des Rates für die Modernisierung der EU-Vorschriften für Audiovisuelle Inhalte

Am 23. Mai 2017 hat die Europäische Kommission gemeldet, dass sich die im Rat versammelten Fachministerinnen und -minister für Kultur, Jugend und Sport aus den 28 EU-Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt für die Gesetzgeberverhandlungen zur Modernisierung der EU-Vorschriften für Audiovisuelle Inhalte geeinigt haben.

Ein Jahr zuvor hatte die Europäische Kommission als Teil ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt einen entsprechenden Vorschlag für eine Novelle der derzeit geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die seit nahezu 30 Jahren geltende EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien soll modernisiert werden und so die kulturelle Vielfalt sowie den freien Verkehr von Inhalten am digitalen Binnenmarkt in der EU  gewährleisten. Ganz konkret werden heute, anders als vor 30 Jahren, Video-Inhalte nicht mehr ausschließlich über das Fernsehen konsumiert, sondern in zunehmendem Maße auch über Video-Abrufdienste (wie Netflix und MUBI) und Videoplattformen (wie YouTube und Dailymotion). Die Europäische Kommission strebt daher an, die derzeit geltenden Vorschriften für Fernsehveranstalter, Videoabrufanbieter und Videoplattformen anzupassen und für alle Beteiligten ausgewogener zu gestalten. Ein wichtiger Faktor ist der Kinder- und Jugendschutz für Medieninhalte. Die überarbeitete AVMD-Richtlinie soll darüber hinaus die kulturelle Vielfalt Europas stärken. Die Verankerung der Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen soll modernisiert werden und den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität bei der Werbung zugestanden werden.

Der Vorschlag der Kommission ist Gegenstand des Ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene und kann nun zügig im Europäischen Parlament und im Rat beraten werden.

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