Mediziner-Quote darf bleiben

Forderung des Salzburger Landtags auf EU-Ebene erfolgreich

Österreich kann die Medizinerquote an seinen Universitäten beibehalten, das hat die Europäische Kommission am 17. Mai 2017 entschieden.

Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, das 2007 wegen der Einführung der sogenannten Medizinerquote eröffnet worden war, wurde damit endgültig eingestellt: Die EU-Kommission erkennt an, dass die Quote für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig ist. Die Medizinerquote regelt die Aufnahme von Medizinstudierenden nach einem bestimmten Quotenschlüssel:
- 75 Prozent der Plätze sind Studierenden mit einem österreichischem Maturazeugnis vorbehalten,
- 20 Prozent der Plätze ergehen an Studierende mit einem nicht-österreichischen Maturazeugnis und
- 5 Prozent der Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber aus dem EU-Ausland.

Diese Quotenregelung soll einem Ärztemangel in Österreich vorbeugen. Da die Medizinerquote an sich jedoch eine Diskriminierung von EU-Bürgern  darstellt, muss Österreich nun jeweils im Abstand von fünf Jahren nachweisen, dass die tatsächliche Lage sie entsprechend weiter rechtfertigt. Die Quotenregelung kann damit für den Bereich der Humanmedizin weiterbestehen. Demgegenüber konnte die EU-Kommission aus den ihr übermittelten Daten für den Bereich Zahnmedizin keinen drohenden Versorgungsengpass in Österreich entnehmen: Die Quotenregelung im Bereich Zahnmedizin muss daher mit Wirkung zum Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden.

Der Salzburger Landtag hatte die Verlängerung der Mediziner-Quote an den österreichischen Universitäten in seinem Beschluss vom 3. Oktober 2012 gefordert. Dieser Forderung wurde damit nun auf EU-Ebene entsprochen.

Europa Spezial Nr. 1 vom 1. Juni 2017 - Impressum - Europa Spezial abonnieren - Europa-Seiten des Landes