EU-Flash Nr. 268 vom 23. Oktober 2023

EU-Projekte zur Förderung für Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten gesucht

Projektpartnerschaften können gebildet werden von Nachrichtenmedien, Jugendorganisationen und anderen Einrichtungen ohne Erwerbszweck.

Jetzt Projekteinreichung vorbereiten.

​Am 12. Oktober 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen grenzüberschreitender Journalismusprojekte für junge Europäer und Europäerinnen im Wert von 9 Millionen Euro. Damit setzt sich die Europäische Kommission dafür ein, jungen Menschen auf täglicher Basis durchdachte und vertrauenswürdige Inhalte zu aktuellen Thematiken aus ganz Europa zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Call für eine so genannte "vorbereitende Maßnahme" soll ein europäischer öffentlicher Raum für ein neues Online-Medienangebot für junge Europäerinnen und Europäer – 2023 geschaffen werden.

Wer kann mitmachen?

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller juristische Personen sein und ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (EU-Mitgliedstaaten).Projektvorschläge können eingereicht von
  • Organisationen der Nachrichtenmedien,
  • Organisationen ohne Erwerbszweck sowie 
  • insbesondere auch von Jugendorganisationen.
Einrichtungen, die diesen Kriterien nicht entsprechen, können sich an den Projektpartnerschaften (Konsortium) dennoch beteiligen, z.B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen.

Wie hoch ist die Förderung voraussichtlich?

Die Kommission rechnet mit Einreichungen von bis zu vier Projektpartnerschaften. Die Höchstförderung beträgt 3,2 Mio. EUR.

Was soll erreicht werden?

Die Erwartungshaltung an die Projekte ist eine Erhöhung der Verfügbarkeit von Online-Informationen in mindestens fünf europäischen Sprachen zu Themen, die junge Menschen betreffen. Dadurch wird Nachrichtenmedienorganisationen und gemeinnützigen (Jugend-)Organisationen die Möglichkeit eingeräumt, grenzüberschreitende Projekte zu verwirklichen, an denen mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind.

Worum geht es?

Informierte Bürgerinnen und Bürger sind ein wesentlicher Bestandteil funktionierender Demokratien. Zielsetzung dieser Maßnahme ist es, junge Europäer und Europäerinnen verstärkt mit der EU vertraut zu machen. Zudem sollen sie ermutigt werden, eine aktive Rolle einzunehmen und sich grenzüberschreitend zu vernetzen. Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass die Involvierung sozialer Medien in diesem Zusammenhang unerlässlich ist.

Wie ist es mit der Meinungsvielfalt?

Um jegliche politische Einflussnahme zu vermeiden und unabhängige Berichterstattung aus verschiedenen Blickwinkeln zu garantieren, enthalten die Finanzhilfevereinbarungen eine Charta der Unabhängigkeit. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass divergierende Ansichten präsentiert werden, die über den lokalen Tellerrand hinausgehen.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Bewerbungsfrist endet am 29. Jänner 2024. Die eingereichten Projekte sollten 14 Monate laufen und im Sommer 2024 anlaufen.

Wo geht es zu den Bewerbungsunterlagen?

Hier finden Sie die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Antragsformulare sowie einschlägige Unterlagen.
- Kontakt für Rückfragen: CNECT-NEWSMEDIA@ec.europa.eu