EU-Flash Nr. 218 vom 19. April 2022

Europäisches Parlament und Rat einigen sich auf verlängerte Gültigkeit der EU-Regelung für preiswertes Roaming

Die überarbeitete Roaming-Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Der Rat hat am 4. April 2022 einer Verlängerung der Regelungen für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Bürgerinnen und Bürger können somit innerhalb der EU weiterhin ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren, SMS versenden und im Internet surfen.

Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament (EP) am 23. März 2022 einer Verlängerung der Roaming-Regelung zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des EP und den Präsidenten des Rates wurde der Rechtsakt am 13. April 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Er tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Die derzeit geltende Roamingverordnung gilt daher noch bis 30. Juni 2022.

Mit der Überarbeitung der Regelungen wird auch die Obergrenze der Roamingvorleistungsentgelte angepasst. Dabei handelt es sich um den Preis, den sich die Betreiber für Mobiltelefonieangebote gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kundinnen und Kunden andere Netze nutzen. Die Obergrenze soll sicherstellen, dass es für Mobilfunkanbieter EU-weit eine tragfähige Lösung gibt.

Die Kosten für das Daten-Roaming zwischen den Anbietern werden ab 2022 auf 2 Euro pro Gigabyte gedeckelt und bis 2027 schrittweise auf 1 Euro im Jahr gesenkt.

Die so überarbeitete Verordnung sorgt zugleich für mehr Transparenz bei Diensten, für die zusätzliche Kosten anfallen können: Kundinnen und Kunden sollen so vor unerwartet hohen Rechnungen durch unbeabsichtigtes Roaming geschützt werden.

Zudem sollen die neuen Regelungen ein verbessertes Kundenerlebnis sicherstellen – und zwar sowohl mit Blick auf die Qualität der Dienste, beim Zugang zu Notdiensten als auch im Hinblick auf barrierefreie Angebote.

Nicht verändert wurde die so genannte „Regelung zur angemessenen Nutzung“. Damit wird festgelegt, dass wer dauerhaft im EU-Ausland den inländischen Tarif nutzt bzw. wer ein gewisses Datenvolumen überschreitet, weiterhin – abhängig von der Ausgestaltung des eigenen Mobilfunkvertrags - mit einer Drosselung der Verbindung durch den Mobilfunkbetreiber rechnen muss.

Die Kommission teilte mit, sie werde die weitere Entwicklung in Sachen Roaming in der EU auch künftig aufmerksam beobachten und im Bedarfsfall einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und anderer Aspekte des Roaming-Marktes vorlegen.


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