EU-Flash Nr. 10 vom 30. August 2017

ESF-Call aus Salzburg fördert Heranführungsmaßnahmen an den Arbeitsmarkt

Stichtag für Projektanträge ist der 25. September 2017

Das Land Salzburg lädt interessierte Förderbewerberinnen und –bewerber ein, Projektanträge für eine „Niedrigschwellige Maßnahme für junge Menschen zur Aktivierung/Tagesstrukturierung und zur Heranführung an eine Inklusionskette zur Ausbildungs-/Arbeitsmarktintegration" einzureichen.

Zielgruppe bilden junge Menschen, die kein Angebot zur Ausbildung, Betreuung oder Beschäftigung annehmen oder Schwierigkeiten haben, sich in Strukturen zurecht zu finden, wie auch junge Menschen, die sich in Kriseneinrichtungen, Notschlafstellen oder auf der Straße aufhalten und herkömmliche Unterstützungssysteme nicht annehmen können.

Mit gezielten Maßnahmen sollen zusätzliche, niedrigschwellige Möglichkeiten für die Integration junger Menschen Richtung Ausbildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die ESF-Maßnahmen sollen für die Zielgruppe  nach gescheiterten Vermittlungs- und Integrationsbemühungen eingesetzt werden können.

Antragsberechtigt sind Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Gefördert werden Casemanagement, Aktivierungs- und Vernetzungsaktivitäten.
Die Mittelausstattung des ESF-Calls beträgt 1,34 Millionen Euro bei einem Kofinanzierungssatz von 50 % der förderfähigen Kosten.

Stichtag für Projektanträge ist der 25. September 2017.

Kontakt für Rückfragen: peter.tischler@salzburg.gv.at
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