Inhalt
Mit gezielten Maßnahmen sollen zusätzliche, niedrigschwellige Möglichkeiten für die Integration junger Menschen Richtung Ausbildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die ESF-Maßnahmen sollen für die Zielgruppe nach gescheiterten Vermittlungs- und Integrationsbemühungen eingesetzt werden können.
Antragsberechtigt sind Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
Gefördert werden Casemanagement, Aktivierungs- und Vernetzungsaktivitäten.
Die Mittelausstattung des
ESF-Calls beträgt 1,34 Millionen Euro bei einem Kofinanzierungssatz von 50 % der förderfähigen Kosten.
Stichtag für Projektanträge ist der 25. September 2017.
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