In diesen Bereich fallen Spezialausbildungen sowie Fort- und
Weiterbildungen für Landesbedienstete, die zur Ausübung der dienstlichen
Tätigkeit erforderlich sind und nicht durch die SVAK angeboten werden. Das
dazu nötige externe Fachfortbildungsbudget wird der Dienststelle jährlich
durch den Landesamtsdirektor zugeteilt.