Facharbeiter/in bzw. Meister/in in der Land- und Forstwirtschaft - Anerkennung von Berufsausbildung und -qualifikationen
Voraussetzungen
<![CDATA[<p>Eine bestimmte Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung. Begünstigte Personen (österreichische Staatsbürger und die in § 1 Abs. 2 S.BAG angeführten begünstigten Staatsangehörigen) haben jedoch einen Rechtsanspruch auf Anerkennung. Der geltend gemachte Status als begünstigte Person ist jedoch zu belegen, z.B. durch</p>
<ul>
<li>Staatsbürgerschaftsnachweis oder den entsprechenden Nachweis eines anderen Staates;</li>
<li>Nachweis der begünstigten Familienangehörigkeit zu einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz und Nachweis für dessen Staatsangehörigkeit, Nachweis des unionsrechtlichen Aufenthaltes in Österreich;</li>
<li>Aufenthaltstitel eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen;</li>
<li>Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzbedürftiger.</li>
</ul>
<p>Von einer zuständigen Behörde des Staates, in dem die Berufsausbildung oder -Qualifikation erworben wurde (Herkunftsstaat), ausgestellte Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise für den entsprechenden Beruf in der Land- und Forstwirtschaft, die im Herkunftsstaat zur Aufnahme des Berufes oder zur Führung der dafür vorgesehenen Berufsbezeichnung berechtigen und im Wesentlichen den in der Salzburger Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1991 festgelegten Anforderungen entsprechen; ist im Herkunftsstaat die Ausübung des Berufes oder die Führung der dafür vorgesehenen Berufsbezeichnung nicht reglementiert (d.h. nicht an Qualifikationen gebunden), muss der/die Antragstellerin den dem jeweiligen Lehrberuf entsprechenden Beruf im Herkunftsstaat in den vorhergehenden zehn Jahren zumindest durch zwei Jahre vollzeitlich ausgeübt haben.</p>
<p>Nachzuweisen durch:</p>
<p>Vorlage der Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise samt einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates über deren Qualifikationsniveau nach der Richtlinie 2005/36/EG; erforderlichenfalls Nachweise über Art und Dauer der erworbenen Berufserfahrung.</p>
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Erforderliche Unterlagen
<![CDATA[<p>Begünstigte Personen (österreichische Staatsbürger und die in § 1 Abs. 2 S.BAG angeführten begünstigten Staatsangehörigen) haben jedoch einen Rechtsanspruch auf Anerkennung. Der geltend gemachte Status als begünstigte Person ist jedoch zu belegen, z.B. durch</p>
<ul>
<li>Staatsbürgerschaftsnachweis oder den entsprechenden Nachweis eines anderen Staates;</li>
<li>Nachweis der begünstigten Familienangehörigkeit zu einem Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz und Nachweis für dessen Staatsangehörigkeit, Nachweis des unionsrechtlichen Aufenthaltes in Österreich;</li>
<li>Aufenthaltstitel eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen;</li>
<li>Status als Flüchtling oder subsidiär Schutzbedürftiger.</li>
</ul>
<p>Vorlage der Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise samt einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates über deren Qualifikationsniveau nach der Richtlinie 2005/36/EG; erforderlichenfalls Nachweise über Art und Dauer der erworbenen Berufserfahrung.</p>
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Verfahrensablauf
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Kosten
<![CDATA[<ul>
<li>Landesverwaltungsabgabe gemäß TP 1 der Anlage zur Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 € 27,90;</li>
<li>Gebühren nach dem Gebührengesetz für Antrag - Eingabe gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 € 14,30; für Beilagen gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 je Bogen € 3,90, höchstens jedoch € 21,80 je Beilage.</li>
</ul>
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Fristen
<![CDATA[<p>keine</p>
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Rechtsgrundlagen
<![CDATA[<p>Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsverordnung und 1991 - LFBAO 1991, LGBl. Nr. 69/1991 in der Fassung LGBl. Nr. 19/2015;<br />
2. Abschnitt des Salzburger Berufsanerkennungsgesetzes (S.BAG), LGBl. Nr. 51/2010 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2012.</p>
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Rechtsbehelfe
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Zuständige Stelle
<![CDATA[<p>Land- und Forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Kammer für Land und Forstwirtschaft<br />
Maria Cebotari Straße 5<br />
5020 Salzburg<br />
Telefon: +43(0)662 641248 311<br />
E-Mail: <a href="mailto:lfa@lk-salzburg.at">lfa@lk-salzburg.at</a><br />
Internet: <a href="http://www.lehrlingsstelle.at/" target="_blank">http://www.lehrlingsstelle.at/</a></p>
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Authentifizierung und Signatur
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Hilfs- und Problemlösungsdienste
<![CDATA[<p><a href="http://eap.salzburg.gv.at/">http://eap.salzburg.gv.at/</a></p>
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Für den Inhalt verantwortlich
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Datenschutzrechtliche Informationen
<![CDATA[<p><a href="https://www.salzburg.gv.at/presse/rechtliche-hinweise/datenschutz">Land Salzburg - Allgemeine Datenschutzerklärung</a></p>
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Letzte Aktualisierung
08.06.2021