Mindeststandards
- Alleinstehende/Alleinerziehende
| € 917,35 |
- Ehepartner, eingetragene Partner, Lebensgefährten bzw.
Erwachsene im gemeinsamen Haushalt (pro Person)
| € 688,01 |
| € 192,64 |
Berufsfreibeträge - Anreize zur Erwerbstätigkeit
- Berufsfreibetrag (ab 20 Wochenstunden) € 165,12
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- Berufsfreibetrag (bis 20 Wochenstunden) € 82,56
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Vermögensfreibetrag - für Ersparnisse und sonstige Vermögen
- Vermögensfreibetrag € 4.586,75
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Ein Bezug von Bedarfsorientierter Mindestsicherung ist nicht möglich, wenn Vermögen über diesen Betrag hinausgehend vorhanden ist.