Freistellungsentschädigung für Unternehmen

Information über die Förderung des Landes für Dienstgeberinnen/Dienstgeber, die das Entgelt für Einsatzkräfte während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes fortzahlen und die im Land Salzburg in gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Einsatzplänen genannten Einsatzorganisationen

Am 03.07.2019 hat der Nationalrat beschlossen, dass Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollen, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem sogenannten Großschadens­ereignis bzw. Bergrettungseinsatz (Informationsblatt allgemein) von der Diensterfüllung verhindert sind. Gleichzeitig hat der Nationalrat beschlossen, dass die Länder jene Kosten aus dem Katastrophenfonds refundiert bekommen, die ihnen entstehen, wenn sie Dienstgeberinnen/Dienstgeber für den durch den Wegfall dieser Arbeitskraft entstandenen Verlust entschädigen.

Die Refundierung wurde im Rahmen einer Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit einem Pauschalbetrag von € 200,00 pro Tag festgesetzt. Diese Neuregelung ist seit 1. September 2019 in Kraft.

Die Salzburger Landesregierung hat eine entsprechende Richtlinie im Dezember 2019 erlassen.

Hier können Sie Ihren Antrag stellen: Freistellungsentschädigung für Unternehmen

Informationsblatt allgemein

Bestätigung der Einsatzorganisation

Richtlinie der Salzburger Landesregierung