Staatsbürgerschaftsprüfung

Für Bewerberinnen und Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft ist die Ablegung einer Staatsbürgerschaftsprüfung vorgesehen.

Welche Kenntnisse werden verlangt?

Die Staatsbürgerschaftsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsgebieten:

1. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung der Republik Österreich
2. Grundkenntnisse über die Geschichte Österreichs
3. Grundkenntnisse über die Geschichte des Bundeslandes Salzburg


Der Prüfungsbogen umfasst insgesamt 18 Fragen, jeweils sechs Fragen aus den drei Prüfungsgebieten. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen zumindest eine, aber höchstens drei richtig sind.


Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie

  • in jedem der drei Prüfungsgebiete zumindest drei Punkte (insgesamt neun Punkte) oder
  • in Summe zumindest zwölf Punkte

erreicht haben. Insgesamt können 18 Punkte erreicht werden.


Wer muss die Geschichteprüfung nicht ablegen?

Die Geschichteprüfung muss nicht abgelegt werden, wenn

  • der Antragsteller minderjährig ist, der allgemeinen Schulpflicht unterliegt und zuletzt im Unterrichtsgegenstand "Deutsch" positiv beurteilt wurde;
  • der Antragsteller einen positiven Schulabschluss im Unterrichtsgegenstand "Geschichte und Sozialkunde" zumindest auf dem Niveau des Lehrplans der 4. Klasse Hauptschule nachweist.


Lernunterlagen: