Deutschkenntnisse

Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Durch folgende Zeugnisse können Sie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen:

  • Schulnachricht oder Schulzeugnis mit positiver Note in Deutsch für Kinder bis zur neunten Schulstufe
  • Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe
  • Maturazeugnis
  • Fünf Jahreszeugnisse einer Pflichtschule in Österreich mit positiver Deutschnote
  • Zeugnis über die Pflichtschulabschluss-Prüfung mit positiver Beurteilung im Prüfungsgebiet "Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft"
  • positiver Abschluss im Unterrichtsfach "Deutsch" nach zumindest vierjährigem Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule
  • Zeugnis Lehrabschlussprüfung
  • Bestätigung einer universitären Einrichtung, dass mindestens zwei Jahre ein Studienfach mit Unterrichtssprache Deutsch belegt wurde und Nachweis über Studienerfolg bzw. Studienabschluss.
  • Nachweis der Integrationsprüfung B1 (Sprachniveau B1 und Kenntnisse der Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung)

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