Gesetz über die Erhebung eines Zuschlags zur Video-Lotterie-Terminal-Abgabe
(Salzburger VLT-Zuschlagsabgabegesetz)

Regierungsvorlage (RV) Nr. 485 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 573 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Die Glücksspielgesetz-Novellen 2008, BGBl I Nr 54/2010, und 2010, BGBl I Nr 73/2010, haben ua auch das Abgabenwesen in Glücksspielbereich grundlegend neu geordnet. Die bisher im Gebührengesetz 1957 normierten Gebühren auf Glücksspiele und Ausspielungen sind nunmehr in den §§ 57 und 58 des Glücksspielgesetzes (GSpG) als Glücksspielabgaben (ausschließliche Bundesabgaben gemäß § 7 Z 2 FAG 2008) geregelt. Die bisher nach gestaffelten Sätzen eingehobene Spielbankabgabe (§ 28 GSpG) wird einheitlich mit 30 % festgelegt. Eine neu vorgesehene Grundsatzbestimmung im § 31a GSpG untersagt den Ländern und Gemeinden, die Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 GSpG und deren Spielteilnehmer sowie Vertriebspartner mit Landes- und Gemeindeabgaben belasten, denen keine andere Ursache als eine nach diesem Bundesgesetz konzessionierte Ausspielung zu Grunde liegt.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (34 KB) 485.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 18.05.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 25.05.2011
 Ausschussbericht AB (13 KB) 573.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 06.07.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 27.08.2011 LGBl Nr. 65/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.08.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext: RIS