Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 694 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 22 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg beinhaltet vor allem Änderungen der dienstrechtlichen Bestimmungen, die zum überwiegenden Teil auf Vorschläge der Leiterin des Unabhängigen Verwaltungssenats (kurz: UVS) zurückgehen. Als wesentliche Neuerung ist die Einführung eines zweistufigen Disziplinarverfahrens für UVS-Mitglieder hervorzuheben (§14 Abs3 litb, §17 Abs3 Z2), das hinsichtlich der Aufgabenverteilung der für Landesbeamtinnen und -beamte nach dem Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 (L-BG, vgl dort die §§ 38 ff) geltenden Rechtslage nachgebildet ist. Weitere Änderungen bezwecken die Aktualisierung von Verweisungen und Zitaten. Im gesamten Gesetzestext werden überdies im Sinn einer geschlechtergerechten Sprache durchgehend die weiblichen Bezeichnungen ergänzt.
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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07.07.2010
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RV (275 KB) 694.pdf
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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15.09.2010
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Ausschussbericht
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AB (14 KB) 22.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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06.10.2010
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Protokoll
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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23.12.2010
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LGBl Nr. 84/2010
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01.02.2011
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Text vor der Novelle
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RIS
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Geltender Gesetzestext nach der Novelle
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RIS
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