Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 694 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 22 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode

Der Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg beinhaltet vor allem Änderungen der dienstrechtlichen Bestimmungen, die zum überwiegenden Teil auf Vorschläge der Leiterin des Unabhängigen Verwaltungssenats (kurz: UVS) zurückgehen. Als wesentliche Neuerung ist die Einführung eines zweistufigen Disziplinarverfahrens für UVS-Mitglieder hervorzuheben (§14 Abs3 litb, §17 Abs3 Z2), das hinsichtlich der Aufgabenverteilung der für Landesbeamtinnen und -beamte nach dem Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 (L-BG, vgl dort die §§ 38 ff) geltenden Rechtslage nachgebildet ist. Weitere Änderungen bezwecken die Aktualisierung von Verweisungen und Zitaten. Im gesamten Gesetzestext werden überdies im Sinn einer geschlechtergerechten Sprache durchgehend die weiblichen Bezeichnungen ergänzt.

Begutachtungsverfahren:
Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
Status Datum Dokumente
Regierungsvorlage
Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 07.07.2010 RV (275 KB) 694.pdf
Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 15.09.2010
Ausschussbericht AB (14 KB) 22.pdf
Beschlussfassung Plenarsitzung 06.10.2010 Protokoll
Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 23.12.2010 LGBl Nr. 84/2010
01.02.2011
Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
Geltender Text vor der Novelle RIS
Geltender Gesetzestext nach der Novelle RIS