Gesetz mit dem das Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 383 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 476 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Ziel der vorgeschlagenen Novelle zum Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz ist die Umsetzung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (im Folgenden als „Umwelthaftungsrichtlinie“ bezeichnet).

Die Umwelthaftungsrichtlinie schafft einen „gemeinsamen Ordnungsrahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu vertretbaren Kosten für die Gesellschaft“. Dabei sollen auf der Grundlage des Verursacherprinzips die Betreiber veranlasst werden sollen, die Gefahr von Umweltschäden auf ein Minimum zu beschränken.

Dem Verursacherprinzip entsprechend hat der Betreiber, der im Rahmen der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht oder (zumindest) eine unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens herbeiführt, die Kosten der dafür erforderlichen Sanierungs- oder Vermeidungsmaßnahmen zu tragen. Dabei ist der Kostenbegriff der Umwelthaftungsrichtlinie ein weiter.

Die zentralen Punkte der vorgeschlagenen Novelle (§§37, 38, 40 und 41) folgen den betreffenden Bestimmungen des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes (BGBl I 55/2009), so dass die Umwelthaftungsrichtlinie im Kompetenzbereich des Bundes und des Landes Salzburg einheitlich umgesetzt wird.


Begutachtungsverfahren:
Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
Status Datum Dokumente
Regierungsvorlage
Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
17.03.2010 RV (230 KB) 383.pdf
Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss Ausschussbericht 24.03.2010 AB (024 KB) 476.pdf
Beschlussfassung Plenarsitzung 05.05.2010 Protokoll
Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 30.06.2010 LGBl 45/2010
Datum des Inkrafttretens 01.07.2010
Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
Geltender Gestzestext vor der Novelle
RIS
Geltender Gesetzestext nach der Novelle
RIS