Gesetz mit dem das Tourismusgesetz geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 232 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 267 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Der Entwurf zur Änderung des Salzburger Tourismusgesetzes greift Vorschläge des Landesabgabenamtes für eine aufwandsmindernde Vollziehung der Verband- und Tourismusbeiträge durch das genannte Amt auf. Teilweise wird dadurch die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der „Verbundlichung der Salzburger Landesabgabenordnung“ in Bezug auf die Vorschreibung und Vollstreckung von geringfügigen Abgabenschuldigkeiten und die Rückzahlung ebensolcher Guthaben bis zum 1.Jänner 2010 gegolten hat. Neu ist die Bestimmung, nach der über Nebenansprüche nicht gesondert ein Bescheid erlassen werden muss, wenn der Beitragspflichtige nicht einen solchen Abspruch verlangt. Gleichzeitig sollen Anpassungen an die zwischenzeitige Rechtsentwicklung vorgenommen werden.
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV (20 KB) 232.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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15.12.2010
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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15.12.2010
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Ausschussbericht
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AB (46 KB) 267.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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15.12.2010
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Protokol
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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28.02.2011
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LGBl Nr. 23/2011
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Datum des Inkrafttretens
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01.01.2011 01.01.2010
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
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RIS
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Geltender Gesetzestext:
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RIS
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