Gesetz mit dem das Tourismusgesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 232 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 267 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Der Entwurf zur Änderung des Salzburger Tourismusgesetzes greift Vorschläge des Landesabgabenamtes für eine aufwandsmindernde Vollziehung der Verband- und Tourismusbeiträge durch das genannte Amt auf. Teilweise wird dadurch die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der „Verbundlichung der Salzburger Landesabgabenordnung“ in Bezug auf die Vorschreibung und Vollstreckung von geringfügigen Abgabenschuldigkeiten und die Rückzahlung ebensolcher Guthaben bis zum 1.Jänner 2010 gegolten hat. Neu ist die Bestimmung, nach der über Nebenansprüche nicht gesondert ein Bescheid erlassen werden muss, wenn der Beitragspflichtige nicht einen solchen Abspruch verlangt. Gleichzeitig sollen Anpassungen an die zwischenzeitige Rechtsentwicklung vorgenommen werden.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (20 KB) 232.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 15.12.2010
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 15.12.2010
 Ausschussbericht AB (46 KB) 267.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 15.12.2010 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 28.02.2011 LGBl Nr. 23/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.01.2011
01.01.2010
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
RIS
 Geltender Gesetzestext:
RIS