Gesetz mit dem das Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 568 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 663 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Gemäß der Richtlinie 2008/73/EG des Rates vom 15. Juli 2008 zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und weiteren Richtlinien sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Informationsseiten im Internet einzurichten, um bestimmte, gemeinschaftsrechtlich vorgegebene, eigene anerkannte Zuchtorganisationen betreffende Angaben zu veröffentlichen.

Ziel des Vorhabens ist, die im § 25 des Salzburger Tierzuchtgesetzes 2009 enthaltene Informationsverpflichtung der Landwirtschaftskammer an die Richtlinie 2008/73/EG und die Entscheidung 2009/712/EG anzupassen und im Hinblick auf die der Tierzuchtbehörde im vorgeschlagenen § 25 Abs 5 eröffneten Möglichkeit zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeit mit den Tierzuchtbehörden der anderen Bundesländer mit den entsprechenden tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der anderen Bundesländer zu harmonisieren.

Darüber hinaus wird der im § 35 enthaltene Umsetzungshinweis an die jüngsten Entwicklungen des Tierzuchtrechts auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene im Salzburger Tierzuchtgesetz 2009 angepasst. Inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (28 KB) 568.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 06.07.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 06.07.2011
 Ausschussbericht AB (13 KB) 663.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 06.07.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 09.09.2011 LGBl Nr.81/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.10.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle: RIS
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle: RIS