Antrag der Abg. Ing. Mag Meisl und Mag. Rogatsch zur Anpassung der Landesgesetze an die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden



Initiativantrag (IA) Nr. 631 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 663 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Mit dem vom Nationalrat am 19. April 2012 beschlossenen und am 23. Mai 2012 kundgemachten BVG Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012, BGBl I Nr 49, sowie den entsprechenden Änderungen einfacher Bundesgesetze, insbesondere des Sicherheitspolizeigesetzes durch das gleichzeitig beschlossene und kundgemachte Gesetz BGBl I Nr 50/2012 erfolgt eine Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden mit Wirksamkeit vom 1. September 2012. Dadurch werden die acht Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden in neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt.

In Anbetracht dieser bundesrechtlichen Maßnahmen ist auch die Landesrechtsordnung insoweit anzupassen, als in ihr an die sicherheitsbehördliche Struktur angeknüpft wird. Dabei tritt in den vom Entwurf erfassten Gesetzen an die Stelle der bisher verwendeten Begriffe "Sicherheitsdirektion", "Bundespolizeidirektion Salzburg" und "Landespolizeikommando" der Begriff "Landespolizeidirektion". Anstelle des örtlichen Wirkungsbereichs einer Bundespolizeidirektion wird künftig auf das Gebiet einer Gemeinde, in dem die Landespolizeidirektion Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, Bezug genommen. Im Land Salzburg betrifft dies, wie sich aus § 8 SPG in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr 50/2012 ergibt, nur die Landeshauptstadt Salzburg.

Diese Anpassung soll nicht mit erheblicher Verzögerung vorgenommen und rückwirkend auf den 1. September 2012 in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund greifen die antragstellenden Abgeordneten ein Gesetzesvorhaben der Landesregierung auf, in dem der Gesetzentwurf bereits dem Begutachtungsverfahren unterzogen worden und dabei ohne jeglichen inhaltlichen Einwand geblieben ist. Die vom Innenministerium gemachten Anregungen eher formeller Natur sind vom Legislativ- und Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung im Gesetzestext großteils berücksichtigt.




 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage IA 631.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und  Verwaltungsausschuss 04.07.2012
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 04.07.2012
 Ausschussbericht AB 663.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 04.07.2012 Protokoll
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 31.08.2012 LGBl Nr. 66/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.09.2012