Gesetz mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 569 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 664 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Aufgrund von Änderungen im § 8e Abs 3 des Schulorganisationsgesetzes durch die Novelle BGBl I Nr 44/2010 wurde bundesgrundsatzgesetzlich die Möglichkeit der Führung von Sprachförderkursen auf die Schuljahre 2010/11 und 2011/12 verlängert und deren mögliche Dauer von höchstens einem Jahr auf höchstens zwei Unterrichtsjahre hinaufgesetzt. Die Z 2 enthält die notwendige Ausführungsbestimmung im § 24 Abs 5 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995.

Der andere Änderungspunkt (Z 1) stellt lediglich eine redaktionelle Anpassung an die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung dar.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (14 KB) 569.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 06.07.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 06.07.2011
 Ausschussbericht AB (13 KB) 664.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 06.07.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 09.09.2011 LGBl Nr.80/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.09.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle : RIS
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle: RIS