Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Rettungsgesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 382 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 474 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Der Vorschlag zur Änderung des Rettungsgesetzes sieht eine außerordentliche Erhöhung des allgemeinen Rettungsbeitrags des Landes zum 1. Jänner 2012 vor. Hintergrund dieser außerordentlichen Erhöhung des allgemeinen Rettungsbeitrags des Landes ist, dass nach der Kündigung der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst durch den Bund (siehe die Kundmachung BGBl I Nr 86/2011) das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Salzburg, vom Land Salzburg beauftragt worden ist, für die angemessene Sicherstellung des Hubschrauberrettungsdienstes zu sorgen. Das Land hat sich dabei verpflichtet, einen Beitrag zu den laufenden Kosten zu leisten, der durch die vorgeschlagene Erhöhung des Landesbeitrages finanziert werden soll. Der neue Beitrag für das Jahr 2012 (5,68 €; bisher 3,99 € auf Grund der Verordnung LGBl Nr 88/2011) wird ab dem Jahr 2013 entsprechend den Veränderungen des VPI angepasst.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 382.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und  Verwaltungsausschuss 28.032012
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 18.04.2012
 Ausschussbericht AB 474.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 23.05.2012 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 13.07.2012 LGBl Nr. 50/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.01.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle: RIS