Gesetz mit dem das Salzburger Pflegegesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 346 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 395 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Das Gesetzesvorhaben dient der Umsetzung der Entschließung des Salzburger Landtages vom 16. Jänner 2008 (Nr314 BlgLT, 5.Sess, 13.GP), in der die Landesregierung ersucht worden ist, zur Wahrung und Sicherstellung der Rechte und Interessen der zu betreuenden Personen in Senioren- und Seniorenpflegeheimen einen Vorschlag zur Behandlung von Schadenersatzansprüchen durch die Salzburger Patientenvertretung einschließlich deren Finanzierung auszuarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Der Gesetzesvorschlag zur Änderung des Salzburger Pflegegesetzes trägt dem in der Z 9 Rechnung.

Darüber hinaus wird das Vorhaben zum Anlass genommen, die Bestimmungen über die Pflegedokumentation, die Leistungserbringung und das Personal in Senioren- und Seniorenpflegeheimen und die Aufsicht zu präzisieren (Z 3, 6 bis 8 und 10).




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf  Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (36 KB) 346.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 09.02.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 16.03.2011
 Ausschussbericht AB (23 KB) 395.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 30.03.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 31.05.2011 LGBl Nr. 54/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.06.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
RIS
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
RIS