Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz mit dem das Ortstaxengesetz 1992 und das Kurtaxengesetz 1993 geändert werden
Regierungsvorlage (RV) Nr. 256 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 294 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Mit Erkenntnis vom 16. Juni 2010, Zl G 10/10, V 14/10-6, hat der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge "und nach der Art der Unterkünfte" im zweiten Satz des § 6 Abs 2 sowie den vierten Satz des § 6 Abs 6 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl Nr 85, als verfassungswidrig aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Verordnung der Landesregierung vom 21. Dezember 2005 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbüheler Alpen - Brixental, Bote für Tirol Nr 1775/2005, als gesetzwidrig aufgehoben.
Als Folge dieses Erkenntnisses ist im Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 die Staffelung nach der Art der Unterkunft ersatzlos entfallen (vgl das Gesetz Tir LGBl Nr 77/2010).
Auch im Salzburger Orts- und Kurtaxenrecht sind Staffelungen nach der Art und Ausstattung der Unterkünfte vorgesehen; auch hier können den gesetzlichen Grundlagen für die Abgabenausschreibung keine näheren Voraussetzungen oder Kriterien für die abgestufte Abgabenhöhe entnommen werden.
Das Vorhaben wird auch zum Anlass genommen, einem im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Anliegen des Salzburger Gemeindeverbandes Rechnung zu tragen und entsprechend der bereits in einigen anderen Bundesländern (zB Tirol und Vorarlberg) geltenden Rechtslage die Abgabenbefreiung zum Zweck der Berufsausübung (§ 3 Abs 1 lit a des Ortstaxengesetzes 1992, § 2 Abs 1 lit a des Kurtaxengesetzes 1993) auf länger dauernde Aufenthalte einzuschränken (Art I Z 1 und Art II Z 1 der Vorlage).
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Stellungnahmen
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV 256.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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14.11.2011
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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11.01.2012
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Ausschussbericht
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AB 294.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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09.02.2012
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Protokol
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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30.03.2012
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LGBl Nr. 30/21012
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Datum des Inkrafttretens
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31.03.2012
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle: Ortstaxengesetz Kurtaxengesetz
Geltender Gesetzestext nach der Novelle: Ortstaxengesetz Kurtaxengesetz
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RIS RIS
RIS RIS
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