Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über das Dienstrecht der Bediensteten der Landeshauptstadt Salzburg (Magistrats-Bedienstetengesetz – MagBeG)

Regierungsvorlage (RV) Nr. 381 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 477 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Das Dienstrecht der Vertragsbediensteten des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg ist derzeit nicht gesetzlich geregelt. Das Fehlen von landesgesetzlichen Dienstrechtsbestimmungen für Magistratsvertragsbedienstete ist unbefriedigend und insbesondere im Hinblick auf die diesen Rechtsbereich betreffenden zahlreichen EU-Richtlinien, die umzusetzen sind, nicht mehr zu vertreten. Daher soll die auf Verordnungsebene bestehende Rechtslage in den Normenbestand des Salzburger Magistratsbeamtinnen- und Magistrats-Beamtengesetzes 2002 einbezogen und ein umfassendes Magistratsbedienstetengesetz geschaffen werden. Dabei sollen jedoch die bestehenden wesentlichen Unterschiede der beiden Dienstrechtsbereiche aufrecht erhalten werden; eine Vermischung der beiden Dienstrechte zu einem neuen einheitlichen „allgemeinen Bedienstetenrecht“ ist nicht geplant. Harmonisierungen, die Details betreffen, in denen eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht gerechtfertigt erscheint, werden jedoch vorgeschlagen.

Die Vorlage beinhaltet als weiteren Regelungsschwerpunkt die Anpassung des Dienstrechts der Bediensteten an folgende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben, wobei auf Grund der Besonderheiten des bisher bestehenden Vertragsbedienstetenrechts davon auszugehen ist, dass die im privatrechtlichen Dienstverhältnis bisher angewendete Rechtslage inhaltlich bereits den nachstehend dargestellten gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen entsprochen hat.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 381.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und  Verwaltungsausschuss 28.03.2012
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 25.04.2012
 Ausschussbericht AB 477.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 23.05.2012 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 13.07.2012 LGBl Nr. 51/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.09.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle: Neukodifikation