Gesetz mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird
Regierungsvorlage (RV) Nr. 143 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 171 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Auf Bundesebene ist geplant, die Pensionserhöhung für das Jahr 2011 wie folgt vorzunehmen:
- Pensionen, die nicht höher als 2.000 € sind, werden mit dem Anpassungsfaktor (arithmetisches Mittel der Inflationsraten August 2009 bis einschließlich Juli 2010, dh 1,2%) erhöht;
- Pensionen, die den Betrag von 2.000 € übersteigen, deren Höhe aber 55% der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (2011: 2.310 €) nicht erreicht, werden mit einem Prozentsatz erhöht, der entsprechend der Einordnung der Pension zwischen den genannten Beträgen (2.310 und 2.000) linear absinkt, und zwar von jenem Prozentsatz, der der Erhöhung mit dem Richtwert entspricht (Anpassungsfaktor), bis auf den Wert 0,0%;
- Pensionen, deren Höhe 55% der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung übersteigt, werden nicht erhöht.
(Vgl dazu den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden [Teil des Budgetbegleitgesetzes 2011 bis 2014], abrufbar unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00232/index.shtml.)
Da sich die landesrechtlich vorzunehmenden Anpassungen der Ruhe- und Versorgungsbezüge stets an der für Bundesbeamtinnen und -beamte geltenden Rechtslage orientiert haben, die wiederum dynamisch auf die ASVG-Regelung verweist (§ 41 Abs 2 des Pensionsgesetzes 1965), soll auch diese Pensionserhöhung nachvollzogen werden. Dazu ist auch eine Gesetzesänderung erforderlich, da die derzeitige Bestimmung über die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge (§ 37 des Landesbeamten-Pensionsgesetzes) die geschilderte Vorgangsweise nicht abdeckt.
Begutachtungsverfahren:
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV (13 KB) 143.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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10.11.2010
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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10.11.2010
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Ausschussbericht
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AB (0 KB) 171.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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10.11.2010
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Protokoll
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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23.12.2010
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LGBl Nr. 90/2010
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Datum des Inkrafttretens
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01.01.2011
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
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RIS
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Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
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RIS
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