Vorlage der Landesregierung betreffend ein Landes-Verfassungsgesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 122 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 214 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Die Änderungen im Art 44 das Landes-Verfassungsgesetzes beinhalten Folgendes:

  • Übernahme der Verfassungsbestimmung des ArtI des Budgetbegleitgesetzes 2009 betreffend die Zulässigkeit von Doppelbudgets in das L-VG;
  • Neuregelung des Provisorialrechts für den Fall, dass das Landeshaushaltsgesetz für das folgende Jahr nicht rechtzeitig zustande kommt in dem Sinn, dass für die Haushaltsführung im folgenden Jahr die sog Zwölftel-Regelung gilt;
  • Begründung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines Finanzrahmengesetzes mit Ausgabenobergrenzen und allgemeinen Regelungen und Begrenzungen für Haftungsübernahmen durch das Land und Bürgschaften des Landes.




 Begutachtungsverfahren:
 Es wurde kein Begutachtungsverfahren durchgeführt
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV 122.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 09.11.2011
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 30.11.2011
 Ausschussbericht AB 214.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 14.12.2011 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 09.02.2012 LGBl Nr. 12/2012
 Datum des Inkrafttretens 01.01.2012
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
RIS
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