Gesetz mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird



Regierungsvorlage (RV) Nr. 62 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 110 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode

Die Vorlage zur neuerlichen Änderung des Krankenanstaltengesetzes 2000 enthält vor allem Bestimmungen zur Ausführung der im Gesetz BGBl I Nr 124/2009 enthaltenen grundsatzgesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgaben betreffen zwei wesentliche Bereiche:

  • Änderungen im Zusammenhang mit der Ethikkommission (§ 30 SAKG, Z 10);
  • Anpassungen an die berufsrechtliche Trennung der Ärztinnen und Ärzte einerseits und der Zahnärztinnen und -ärzte andererseits sowie an die Einführung des neuen Sonderfaches „Kinder- und Jugendpsychiatrie“.

Daneben werden noch weitere Anpassungen und Klarstellungen, etwa im Zusammenhang mit dem sog „Arztbrief“ (Z 14, § 56 SKAG) oder dem Kostenbeitrag gemäß § 62 SKAG (Z 16) vorgenommen.

Ergänzend enthält das Vorhaben drei Änderungsvorschläge, die über die bloße Umsetzung von grundsatzgesetzlichen Vorgaben hinausgehen:

  • Die Anstaltsordnung ist nicht mehr wie bisher in jedem Fall durch Anschlag den Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen, sie kann auch auf anderem Weg bekannt gemacht werden (zB durch eine Aufnahme des Textes oder eines Hinweises auf die Möglichkeit, einen Ausdruck zu erhalten, in die Patienteninformationsmappe; Z 5, § 20 Abs 3 SKAG).
  • Für die Beurteilung durch die Ethikkommission sollen in jedem Fall Kostenbeiträge von Sponsoren verlangt werden können, die bisher vorgesehene Ausnahme für den Fall, dass der Prüferin oder dem Prüfer die Verantwortung der Sponsorin bzw des Sponsors zukommt, soll entfallen (Z 10.2, § 30 Abs 1a SKAG).
  • Der Mitgliederkreis der Ethikkommission soll von der Landesregierung nach Maßgabe der tatsächlichen Erfordernisse erweitert werden können (Z 10.4, § 30 Abs 2 SKAG).




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (76 KB) 62.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 06.10.2010
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 13.10.2010 AB (35 KB) 110.pdf
 Ausschussbericht
 Beschlussfassung in der Plenarsitzung 10.11.2010 Protokoll
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 23.12.2010 LGBl Nr. 91/2010
 Inkrafttretensdatum: 01.01.2011
 Konsolidierte Fassung des Gesetzestextes im RIS:
 Geltender Gestzestext vor der Novelle (Anm. Novelle LGBl Nr.  62/2010 im RIS noch nicht eingearbeitet) RIS
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle
RIS