Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Grundverkehrsgesetz 2001 geändert wird (Grundverkehrsgesetz-Novelle 2012)
Regierungsvorlage (RV) Nr. 538 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 591 der Beilagen 4. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Seit wenigen Jahren ist im Bundesland Salzburg wieder eine starke Zunahme des Zweitwohnsitzerwerbes durch EU-Bürger zu verzeichnen. Vor allem holländische und deutsche Staatsbürger erwerben in Wintertourismus-Gemeinden fast alle Liegenschaften, die auf den Markt kommen, sogar auch solche in schlechten Lagen. Mittlerweile haben sich auch heimische Bauträger darauf spezialisiert, Wohnungen und Feriendörfer für diese Käufergruppe zu errichten und an diese zu verkaufen. Von den Käufern wird zwar in den Bauverfahren immer wieder angegeben, dass es sich bei der erworbenen Liegenschaft um eine Kapitalanlage handelt und diese weitervermietet wird, in Wahrheit erfolgt jedoch vielfach eine Eigennutzung; eine Weitervermietung findet, wenn überhaupt, nur in geringem Ausmaß statt. Diese Entwicklung hat zu einem erheblichen Ansteigen der Immobilienpreise vor allem in den Tourismusorten und zu einer fast vollständigen Verdrängung der (weniger finanzstarken) einheimischen Interessenten vom Immobilienmarkt geführt.
Die Landesregierung hat am 15. Dezember 2008 im Hinblick auf die eingetretene Wirtschaftskrise ein "Salzburg Paket für Wachstum und Arbeit" beschlossenen. Gemäß der im Themenfeld 3 ("Vorziehen öffentlicher Investitionen/Standortpflege) vorgeschlagenen Maßnahme soll, "um eine leichtere Verfügbarmachung von Grünland für Zwecke der Entwicklung kostengünstigen Gewerbegrundes zu ermöglichen (aktive Bodenpolitik), der Erwerb land- und forstwirtschaftlichen Grundes durch Gebietskörperschaften (va Gemeinden und/oder die Land-Invest als Baulandsicherungsgesellschaft verfassungskonform und EU-beihilfenrechtskonform erleichtert werden (Ankauf geeigneter Grundflächen noch als gewidmetes Grünland ohne Zustimmungspflicht der Grundverkehrsbehörden)."
Pkt 7.3 des Arbeitsübereinkommens der SPÖ und der ÖVP zur Bildung einer Landesregierung für die Legislaturperiode 2009 bis 2014 lautet:
"Der Land-Invest wird auch der Erwerb von Grünland ohne Zustimmung der Grundverkehrsbehörde ermöglicht, auch wenn die Rechtsgeschäfte über die Grundstücke nicht zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung abgeschlossen werden. Die Zustimmungspflicht durch die Landwirtschaftliche Besitzfestigungsgenossenschaft bleibt aufrecht."
Begutachtungsverfahren:
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Begutachtungsentwurf
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Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
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Status
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Datum
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Dokumente
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Regierungsvorlage
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RV 538.pdf
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Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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23.05.2012
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Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss
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18.06.2012
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Ausschussbericht
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AB 591.pdf
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Beschlussfassung Plenarsitzung
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04.07.2012
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Protokoll
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Veröffentlichung im Landesgesetzblatt
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14.09.2012
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LGBl Nr. 70/2012
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Datum des Inkrafttretens
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01.11.2012
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Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
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Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
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RIS
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