Gesetz dem das Salzburger Gemeindeverbändegesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 616 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 654 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Das Gesetzesvorhaben dient im Wesentlichen der Klarstellung einzelner Bestimmungen des Salzburger Gemeindeverbändegesetzes, und zwar, wenn die Stadt Salzburg einem Gemeindeverband angehört. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch für Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände ein Kontrollausschuss in der Satzung des Verbandes eingerichtet werden kann.




   Begutachtungsverfahren:
   Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
   Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
   Status Datum Dokumente
   Regierungsvorlage RV (48 KB) 616.pdf
   Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 02.06.2010
   Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 16.06.2010
   Ausschussbericht AB (19 KB) 654.pdf
   Beschlussfassung Plenarsitzung 07.07.2010 Protokoll
   Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 24.09.2010 LGBl Nr. 68/2010
   Inkrafttretensdatum 01.07.2010
   Konsolidierte Fassung des Gesetzestextes im RIS:
   Geltender Text vor der Novelle RIS
   Geltender Gesetzestext nach der Novelle RIS