Gesetz, mit dem die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 617 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 655 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Der Inhalt des Gesetzesvorhabens zur Änderung der Salzburger Gemeindeordnung 1994 lässt sich in vier wesentliche Punkte gliedern:

  • Erstens sollen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Gemeindebürgerinnen und -bürger dadurch verbessert werden, dass als verpflichtender erster Tagesordnungspunkt für Gemeindevertretungssitzungen eine Fragestunde vorgesehen wird, in der sie den Bürgermeister und beauftragte Mitglieder der Gemeindevorstehung mit ihren sonstige Tagesordnungspunkte betreffenden Fragen konfrontieren können, und dass weiters der Bürgermeister künftig zwingend einmal jährlich sowie auf Antrag von 10% der zur Gemeindevertretung Wahlberechtigten in einer öffentlichen Gemeindeversammlung über die wichtigsten aktuellen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu berichten hat.
  • Zweitens sollen die Kompetenzen des Überprüfungsausschusses dahingehend erweitert werden, dass dieser auch die Gebarung von selbständigen Unternehmungen prüfen kann, an denen die Gemeinde mit mindestens 50% beteiligt ist oder die sie sonst tatsächlich beherrscht, sowie dadurch, dass gegenüber der Gemeinde die widmungsgemäße Verwendung von größeren Förderungen und Subventionen nachzuweisen und dieser Nachweis dem Überprüfungsausschuss zuzuleiten ist.
  • Drittens soll die Möglichkeit der Heranziehung von Ersatzmitgliedern in Ausschüssen erleichtert werden.
  • Viertens ist eine Neuregelung der Mitunterfertigung von Urkunden, durch die die Gemeinde verpflichtet wird, dahin notwendig, dass bei Nichtfertigung durch das zunächst berufene Gemeindevertretungsmitglied keine Blockade eintritt.


   Begutachtungsverfahren:
   Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
   Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
   Status Datum Dokumente
   Regierungsvorlage RV (48 KB) 617.pdf
   Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 02.06.2010
   Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 16.06.2010
   Ausschussbericht AB (19 KB) 655.pdf
   Beschlussfassung Plenarsitzung 07.07.2010 Protokoll
   Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 24.09.2010 LGBl Nr. 67/2010
   Inkrafttretensdatum 01.07.2010
   Konsolidierte Fassung des Gesetzestextes im RIS:
   Geltender Text vor der Novelle RIS
   Geltender Gesetzestext nach der Novelle RIS