Gesetz, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998, das Salzburger Bezügegesetz 1992 und das Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz geändert werden

Regierungsvorlage (RV) Nr. 618 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 656 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode



Mit den konzipierten Änderungen im Salzburger Bezügegesetz 1998 und im Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz soll der gestiegenen Verantwortung der Bürgermeister und von bestimmten Mitgliedern der Gemeindevertretungen bei den Bezügen bzw Entschädigungen, die sie für die Ausübung ihrer Funktionen von der Gemeinde erhalten, Rechnung getragen werden. Außerdem wird das Ziel verfolgt, ihre Ämter attraktiver zu gestalten, um dem demokratiepolitischen Missstand zu begegnen, dass sich in manchen Gemeinden kaum mehr Bürgerinnen und Bürger zur Bewerbung um diese Funktionen bereit finden. Diesem Zweck dient auch die Erweiterung der Bezugsfortzahlungsregelung für aus dem Amt ausscheidende Bürgermeister, die ansonsten keinen Anspruch auf Geldleistungen für die Ausübung einer politischen Funktion, aus einer Erwerbstätigkeit oder aus einer Pension haben.

Darüber hinaus sind pensionsrechtliche Verbesserungen für jene aktiven Bürgermeister, die noch einen Anspruch auf einen Ruhegenuss nach altem Recht vor der Bezügereform des Jahres 1997 haben, vorgesehen: Es sollen für die Ruhe- (und Versorgungs-)bezüge nach altem Recht die Bezüge (und Sonderzahlungen) herangezogen werden, die auf Grund der gewachsenen Größe der Gemeinde, gemessen an der Einwohnerzahl nach der Volkszählung 2001, gebühren. Dies soll auch für „Optanten“ gelten. Außerdem soll der Pensionsbeitrag, den diese Bürgermeister – gegenüber dem alten Recht vermindert – zu entrichten haben, ab dem 1. Juli 2010 entfallen. (Die Regelung wird zwar im Bezügegesetz 1992 getroffen, das auch für Mitglieder des Landtages und der Landesregierung gilt, sie hat aber auf Landesebene keinen Anwendungsfall mehr. Kraft Verweisung [ArtII Abs3 des Abschnitts V des Gesetzes LGBl Nr 5/1998] findet es noch auf Mitglieder des Stadtratskollegiums der Stadt Salzburg mit Ruhegenussanspruch nach altem Recht Anwendung.)


   Begutachtungsverfahren:
   Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
   Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
   Status Datum Dokumente
   Regierungsvorlage RV (58 KB) 618.pdf
   Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 02.06.2010
   Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 16.06.2010
   Ausschussbericht AB (17 KB) 656.pdf
   Beschlussfassung Plenarsitzung 07.07.2010 Protokoll
   Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 24.09.2010 LGBl Nr. 69/2010
   Inkrafttretensdatum 01.07.2010
   Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
   Geltender Text vor der Novelle :
   Bezügegesetz 1998
   Kundmachung Sbg. LReg. über d. Anpassung d. monatl. Bezüge
   Salzburger Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz

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   Geltender Gesetzestext nach der Novelle:
   Bezügegesetz 1998
   Kundmachung Sbg. LReg. über d. Anpassung d. monatl. Bezüge
   Salzburger Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz

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