Gesetz mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998 geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 183 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 266 der Beilagen 3. Session 14. Gesetzgebungsperiode


Wie auf Bundesebene (s BGBl I Nr 76/2010) sollen auch die Bezüge der in den Anwendungsbereich des Salzburger Bezügegesetzes 1998 fallenden Organe mit Ausnahme der Bürgermeister der Nicht-Statutargemeinden aus Einsparungsgründen für das Jahr 2011 nicht erhöht werden. Es gelten für diesen Personenkreis somit die Bezugsbeträge, wie sie in der Verordnung LGBl Nr 69/2008 mit Wirkung ab 1. Juli 2008 festgelegt worden sind, weiter. Demgegenüber sollen die Bezüge der unter §4 Abs6 Z18 des Salzburger Bezügegesetzes 1998 fallenden Bürgermeister im gleichen Ausmaß wie die Bezüge der Gemeindebediensteten (+ 0.85 %, mindestens 25,50 €) angehoben werden




 Begutachtungsverfahren:
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit wurde von der Durchführung eines schriftlichen Begutachtungsverfahrens abgesehen.
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (20 KB) 183.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 15.12.2010
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 15.12.2010
 Ausschussbericht AB (43 KB) 166.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 15.12.2010 Protokol
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 28.02.2011 LGBl Nr. 22/2011
 Datum des Inkrafttretens 01.01.2011
 Konsolidierte Fassung der Gesetzestexte im RIS:
 Geltender Gesetzestext vor der Novelle:
RIS