Gesetz mit dem das Salzburger Betriebsfestigungsgesetz geändert wird

Regierungsvorlage (RV) Nr. 382 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode
Ausschussbericht (AB) Nr. 477 der Beilagen 2. Session 14. Gesetzgebungsperiode

Mit dem Gesetzesvorhaben soll einem Ersuchen der Wirtschaftskammer Salzburg als Hauptgesellschafterin der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH um eine Ausweitung des Sonderhaftungsfonds des Landes für die Betriebsfestigungsaktion nachgekommen werden. Um in Zeiten der Konjunkturkrise den deutlich erhöhten Bedarf nach Förderung durch Bürgschaftsübernahmen decken zu können, ist eine zusätzliche Haftungskapazität erforderlich, die durch die vorgesehene Leistung von insgesamt zwei Millionen Euro in den Jahren 2009 und 2010 durch das Land Salzburg und den Salzburger Wachstumsfonds hergestellt werden soll.




 Begutachtungsverfahren:
 Begutachtungsentwurf Stellungnahmen
 Gesetzgebungsverfahren im Landtag:
 Status Datum Dokumente
 Regierungsvorlage RV (035 KB) 382.pdf
 Einlauf und Zuweisung an Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 17.03.2010
 Behandlung im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss 24.03.2010
 Ausschussbericht AB (032 KB) 477.pdf
 Beschlussfassung Plenarsitzung 05.05.2010 Protokoll
 Veröffentlichung im Landesgesetzblatt 30.07.2010 LGBl Nr. 49/2010
 Datum des Inkrafttretens 01.08.2010
 Konsolidierte Fassung des Gesetzestextes im RIS:
 Geltender Gestzestext vor der Novelle RIS
 Geltender Gesetzestext nach der Novelle RIS